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Klaus Hagemann
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Frage von Achim S. •

Frage an Klaus Hagemann von Achim S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Hagemann,

wie sieht Ihre Position zur Weiterführung der Grundsicherung nach dem SGB II aus? Wie und von wem soll eine Betreuung der Arbeitslosengeld II Empfänger nach 2010 erfolgen? Bis wann Rechnen Sie mit einer Entscheidung in dieser Sache?

Mit freundlichen Grüßen

A. Straub

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Straub,

herzlichen Dank für Ihre Fragen. Wie Sie sicherlich wissen, hatten wir zur geplanten Neuorganisation der Job-Center eigentlich einen Kompromiss erzielt, dem auch alle 16 Ministerpräsidenten der Länder zugestimmt hatten. Vor der Bundestagswahl sah sich die CDU/CSU-Fraktion allerdings nicht zu einer Verfassungsänderung bereit.

Unsere Position: Wir stehen weiter zu dem vorgelegten Vorschlag, mit dem die bestehenden Strukturen der Arbeitsvermittlung - gerade in Zeiten der Konjunkturkrise -stabilisiert und intakt gehalten werden sollen. Eine Grundgesetzänderung soll dazu die Zentren und die bestehenden Optionskommunen absichern.

Zum Hintergrund: das Bundesverfassungsgericht hatte die Zusammenarbeit von Kommunen und Bund, hier der Bundesagentur für Arbeit, für verfassungswidrig erklärt, weil das Grundgesetz eine Zusammenarbeit von Kommunen und Bund bisher nicht vorsieht. Die Übergangsfrist für ARGEN und Optionskommunen endet demnach am 31.12.2010. Danach besteht für diese keine Rechtsgrundlage mehr.

In der Folge käme es zu einer getrennten Aufgabenwahrnehmung: Die Bundesagentur wäre für die Vermittlung in Arbeit zuständig, die Kommune für die Bewilligung und Auszahlung der Kosten von Wohnung und Heizung, sowie für erforderliche soziale Hilfeleistungen wie z.B. Schuldner- oder Suchtberatung. Rund sieben Millionen Bürger, die Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen, müssten zu zwei Behörden, müssten zweimal Anträge stellen, ihre Akten müssten zweimal geführt werden, sie bekämen zweimal Bescheide. Das kann eigentlich niemand wollen.

Insofern ist es auch klar, dass direkt nach der Bundestagswahl und dem Aushandeln eines Koalitionsvertrages ein neuer Anlauf genommen werden muss, zu einer für alle Beteiligten tragfähigen Lösung zu kommen. Dazu liegt erfreulicherweise bereits der im Frühjahr 2009 erarbeitete Kompromissvorschlag auf dem Tisch.

Mit freundlichem Gruß

Klaus Hagemann MdB