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Kerstin Westphal
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Frage von Sascha K. •

Frage an Kerstin Westphal von Sascha K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Westphal,

Wie beurteilen Sie die Entscheidung des Bundesrates: Drucksache 732/13, der die Zuständigkeit der EU in Sachen Waffengesetz verneint? Prof. Dr. iur. Christoph Degenhart von der Juristenfakultät Uni Leipzig bezeichnet den Vorstoss der EU-Kommission "unionsrechtswidrig" Hier der Link zum Gutachten: http://www.prolegal.de/index.php/archiv/topmeldungen/202-rechtsanalyse Werden Sie die Enteignung der legalen, gesetztestreuen Waffenbesitzer mit vorantreiben?

Ich freue ich mich über Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

S. K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage und bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Der Vorschlag zur Änderung der Feuerwaffenrichtlinie wurde im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im Europäischen Parlament behandelt. Der Ausschuss bewilligte eine Entschließung mit 27 zu 10 Stimmen, bei einer Enthaltung. Einen Überblick finden Sie hier: http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/summary.do?id=1447782&t=e&l=en

Über das Mandat die Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat zu eröffnen wird noch abgestimmt. Die Verhandlungsführer, angeführt von der Abgeordneten Vicky Ford, werden dann die Diskussion mit der slowakischen Ratspräsidentschaft beginnen.

Die Drucksache 732/13 des Deutschen Bundesrates bezieht sich auf die Mitteilung der Kommission über „Schusswaffen und die innere Sicherheit der EU: Schutz der Bürger und Unterbindung des illegalen Handels” COM(2013) 716 final. Auf den aktuellen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Kontrolle, des Erwerbs und des Besitzes von Waffen COM(2015) 750 final hat sie keinen Bezug. Durch den Bundesrat liegt ein Beschluss vom 29. Januar 2016 vor. In diesem Beschluss nimmt der Bundesrat vom aktuellen Kommissionsvorschlag Kenntnis. Die Zuständigkeit der EU wird darin nicht bezweifelt.

Ich hoffe, diese Informationen waren Ihnen dienlich.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Westphal