(...) die Partei DIE LINKE kann gegen den nun ausgehandelten "Hartz-IV-Kompromiss" nicht klagen. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE strebt eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht an, allerdings muss eine solche Klage von mindestens 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten getragen werden. (...)
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