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Kathrin Vogler
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Frage von Ernst Ullrich S. •

Frage an Kathrin Vogler von Ernst Ullrich S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Vogler

aufgestoßen durch immer neue Reformen und Reförmchen im Gesundheitswesen, entstand bei mir als Angestellter die Frage, wieso ich verpflichtet bin, einer gesetzlichen Kasse anzugehören, wenn Selbständige, die z.T. weniger verdienen und in weniger sicheren Verhältnissen leben und Besserverdienende sowie Beamte dieser "Solidargemeinschaft" auch nicht anzugehören brauchen. Ich fragte beim Gesundheitsministerium nach und bekam folgende Antwort:
"Der Gesetzgeber hat diese Abgrenzung nach dem Kriterium der sozialen Schutzbedürftigkeit und der Aufrechterhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Solidargemeinschaft vorgenommen."
Die Argumentation erscheint mir völlig unlogisch: Wo bleibt die Schutzbedürftigkeit des Staates für einen Selbständigen, der oftmals weniger als ein Angestellter verdient und oft ein hohes Risiko trägt? Und wo bleibt die Leistungsfähigkeit der Solidargemeinschaft, wenn ausgerechnet die Besserverdienenden und die Beamten davon ausgenommen sind?
Verstößt die gesetzliche KV als Zwangsversicherung nicht massiv gegen den grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz?
Im Übrigen bin ich kein Anhänger eines privatisierten Gesundheitssystems, sondern sehe dieses System als ungerecht und bürokratisch an. Ich selbst strebe eher eine freie Solidargemeinschaft an.
Ein einfaches System schwebt mir vor, wo jeder Bürger eine steuerfinanzierte Pauschale vom Staat für die freie Wahl seiner KV bekommt. Dann wäre das Gesundheitssystem endlich von der Arbeits- und Einkommensituation entkoppelt und man ersparte sich eine Menge Bürokratie, die vielen entwürdigenden Bedürftigkeitsprüfungen entfielen.
Zuletzt eine ganz persönliche Frage: Wie sind Sie krankenversichert?

Mit freundlichen Grüßen,

Ernst Ullrich Schultz

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Sehr geehrter Herr Schultz,

Ihre Frage kann ich sehr gut nachvollziehen. Allerdings empfinde ich die Gesetzliche Krankenversicherung nicht als „Zwangsversicherung“, sondern als gesellschaftlich sinnvollen Schutz gegen die finanziellen Risiken von Krankheit. Krankheit kann jeden und jede treffen, unabhängig vom Einkommensstatus, und die Behandlung soll sich an den medizinischen Notwendigkeiten orientieren, nicht am Portemonnaie. Deswegen ist es sinnvoll, dass sich alle gemeinsam an der finanziellen Absicherung gegen dieses Lebensrisiko beteiligen.

Gemeinsam mit meiner Fraktion setze ich mich daher für eine solidarische Krankenversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger ein. Die Beiträge für diese solidarische Bügerinnen- und Bürgerversicherung hat sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit der einzelnen Versicherten zu orientieren – und zwar nicht nur an den Einkommen aus Erwerbsarbeit, sondern auch denen aus selbstständiger Tätigkeit oder Kapitalerträgen. Damit würden beispielsweise diejenigen Selbstständigen entlastet, die heute privat versichert sein müssen, obwohl ihr Einkommen keineswegs über der Versicherungspflichtgrenze von Angestellten liegt. Insgesamt könnten nach Berechnungen unserer Fraktion die Beiträge deutlich auf etwa 10% des Einkommens sinken (heute 15,5%) - und das unter Wegfall aller Zuzahlungen und Praxisgebühren. Dass in Deutschland ausgerechnet Beamte von der gesetzlichen Versicherung ausgenommen sind, versteht ohnehin kaum jemand – am wenigsten die unmittelbar Betroffenen.

Um auch noch Ihre letzte Frage zu beantworten: Ich bin freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung, in der ich auch schon vor meiner Wahl in den Bundestag versichert war.

Herzliche Grüße

Kathrin Vogler

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