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Katharina Landgraf
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Frage von H. S. •

Frage an Katharina Landgraf von H. S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Landgraf,

die Pol-tax im Gesundheitswesen und Prof. Kirchhof´s Gesetze sind die Mühlensteine, die den Sieg der CDU gefährden, wenn nicht sogar verhindern.
Instrumente, mit denen in Systeme eingegriffen werden soll, müssen immer feiner sein als das System selbst. Wir haben nicht mehr Mittelalter, wo das Abgabenrecht im Wesentlichen aus dem 10-ten bestehen konnte. Die Differenziertheit einer Gesellschaft, die sich objektiv entwickelt, kann nicht im Recht durch Einheitsparagrafen abgebildet werden, geschweige denn ohne verheerende Folgen gesteuert werden.
Wann eigentlich und wie will die CDU die Lebensleistung der Väter und Mütter für das Sozialsystem adäquat beim Beitrag und/oder bei dem Rentenanspruch berücksichtigen? Es kann nicht sein, daß nur Beitragszahler die gleichen Ansprüche haben wie die Beitragszahler, die nebenher noch Kinder großgezogen haben.

MfG
H. Schubert

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte(r) Frau/Herr H. Schubert,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Förderung der Familien und die Anerkennung der Erziehungsleistung der Eltern liegen mir besonders am Herzen. Als Mutter von vier Kindern bin ich mit den Herausforderungen, mit welchen die Familien tagtäglich konfrontiert werden, sehr gut vertraut. Ich werde mich Berlin auch dafür einsetzen, dass bspw. folgende zwei Punkte konsequent umgesetzt werden:

Wir werden Familien mit Kindern spürbar entlasten. Wir wollen ab 1. Januar 2007 einen einheitlichen Grundfreibetrag von 8.000 € für jede Person, auch für Kinder, einführen. Nach unserem Steuermodell wird eine vierköpfige Familie einschließlich pauschaler Abzüge bis zu einem Jahreseinkommen von rund 38.200 Euro keinen Cent Einkommensteuer mehr bezahlen. Die zusätzliche Förderung im Steuerkonzept wird durch den Abbau von Subventionen und steuerlichen Sondertatbeständen möglich.

Wir bewerten die Erziehungsleistung der Eltern in der Rente höher: Ab 1. Januar 2007 werden wir für neugeborene Kinder einen Kinderbonus von monatlich 50 Euro pro Kind als Beitragsermäßigung in der Rentenversicherung einführen. Diese Leistung gibt es für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. In seiner Wirkung kommt dieser Kinderbonus einer Erhöhung des Kindergeldes auf 200 Euro gleich. Die Mittel dafür werden aus Steuern aufgebracht, der Kinderbonus wird finanziert durch den Abbau der Eigenheimzulage. Vom Kinderbonus profitieren Familien mehr.

Nutzen Sie gemeinsam mit uns die Chance unser Land attraktiver für Familien mit Kindern zu gestalten.

Herzliche Grüße
Ihre Katharina Landgraf