Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Franz R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Hallo Herr von Guttenberg,
die Bundesregierung hat sich in der Konferenz in Lima im Mai dafür ausgesprochen Streubomben mit "niedriger Blindgängerqoute" von einem Verbot auszunehmen, im Gegensatz zu Staaten wie Österreich oder Kanada, die sich für eine generelle Ächtung aussprechen.
Dazu habe ich folgende Fragen:
- wie steht der Unterausschuss für Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung zu dieser Frage?
- wie stehen Sie und Ihre Partei dazu?
Bitte antworten Sie nicht mit dem Argument, dass andere Staaten noch viel schlimmer sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Franz Rockinger
Sehr geehrter Herr Rockinger,
vielen Dank für Ihre Frage vom 13.06.07. Zu dem Thema Streumunition muss vorab erwähnt sein, dass international bedauerlicherweise bislang nicht abschließend geklärt ist, ob Streumunition per se völkerrechtswidrig ist. Verstöße gegen das Völkerrecht können demnach lediglich über die Zielauswahl begangen werden. Des Weiteren werden Flächenwaffen von nahezu jeder Armee der Welt eingesetzt, diese gänzlich zu verbieten und zu ächten würde daher erwartbar an der Ablehnung der Halter großer Streumunitionsarsenale scheitern. Auf der von Ihnen angesprochenen Lima-Konferenz konnte dahingehend auch keine Einigung zu einem vollständigen Verbot sämtlicher Streumunition erzielt werden. Ein Verbot sämtlicher Streumunition halte ich grundsätzlich für wünschenswert, aber auch aus beschriebenen Gründen für überaus schwer durchführbar. Eine zwar bedauerliche, notwendig klare Politik der kleineren Schritte erscheint insofern realistischer. Sie muss jedoch zielgerichtet sein. Derzeit lassen sich nur im Kompromiss Lösungen finden, um gefährliche Streumunition international verbieten und ächten zu können. Die Ausklammerung von Streumunition mit einer sehr geringen Fehlerquote von unter einem Prozent – wie von der Bundesregierung gefordert – ließe sich als einen solchen Kompromiss bezeichnen. Nicht zuletzt geht es auch darum, Staaten wie Russland, China, USA und Israel, welche nicht an der Konferenz teilnahmen, in eine Entscheidung über ein Verbot dieses Waffentypus mit einzubinden.
So hat die Union zusammen mit dem Koalitionspartner bereits im letzten Jahr einen Antrag bezüglich gefährlicher Streumunition in den Bundestag eingebracht. Dieser sah unter anderem vor, Streumunition der Bundeswehr außer Dienst zu stellen, die eine Blindgängerquote von über einem Prozent hat, von der Neubeschaffung von Streumunition abzusehen und sowohl die Produktion als auch den Export von Streumunition (Blindgängerrate über ein Prozent) zu verbieten. Dieser Antrag wurde im Bundestag angenommen. Ein Mehr bleib perspektivisch wünschenswert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl- Theodor zu Guttenberg