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Karin Thissen
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Frage von Norbert S. •

Frage an Karin Thissen von Norbert S.

Sehr geehrte Frau Thissen,

Ich möchte Sie hirmit bitten, mir Ihre peröniche Meinung zum Fracking, sowohl des herkömmlichen als auch dem geplanten, mitzuteilen und mir ihr geplantes Abstimmungsverhalten mitzuteilen und gegebenenfalls zu erklären.

Vielen Dank im Voraus
Norbert Steen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Steen,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Fracking. Auf die von Ihnen aufgeworfene Frage möchte ich Ihnen gerne wie folgt antworten.

Aus meiner Perspektive als Schleswig-Holsteinerin muss es mit unseren landeseigenen Energiewende-Zielen auf Bundesebene eine kritische Würdigung und Positionierung zu Fragen des Frackings geben. Ich werde den endgültigen Gesetzentwurf daher mit meinen Kollegen aus der schleswig-holsteinischen Landesgruppe im Detail prüfen. Dabei werde ich mein Augenmerk vor allem darauf richten, dass die Erwartungen und Interessen der Bevölkerung gewahrt werden. Folglich begrüße ich die derzeitige Vertagung der geplanten Gesetzgebung. Nach der Sommerpause werden wir nun weiter mit der Unionsfraktion zu den streitigen Punkten intensiv verhandeln.

Nach geltendem Recht ist Fracking zurzeit zur Erdgasgewinnung in Deutschland zulässig. Ein unhaltbarer Zustand, da dabei nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert wird. Mit dem folglich notwendigen Regelungspaket des Umwelt- und Wirtschaftsministeriums soll dies gesetzlich geändert werden. Grundsätzlich ist dies ein längst überfälliger Schritt um Rechtsklarheit zu schaffen. Die vorliegenden Gesetzentwürfe nehmen endlich das in Angriff, was die schwarz-gelbe Vorgängerregierung nicht zu leisten im Stande war.

In der genaueren Ausgestaltung gibt es – wie so oft in der Gesetzgebung – Beratungsbedarf. Oberstes Ziel muss es dabei sein, unsere Umwelt und die Gesundheit der Menschen zu schützen. Für mich und die SPD ist klar, dass der Schutz unseres Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießt. Um dies deutlich zu sagen: Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist nicht zu verantworten. Ob dies in der Zukunft überhaupt eine Option sein kann, muss anhand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen mit größter Sorgfalt geprüft werden. Dies ist transparent auszugestalten, so dass sich die Bürgerinnen und Bürger über den Stand der Dinge stets informieren können.

Im Rahmen der Gespräche mit der Union und bei den Anhörungen im Deutschen Bundestag hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, sich für die Klärung zentraler Fragen noch mehr Zeit zu nehmen. Für die Mitglieder der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht – wie von der CDU/CSU-Fraktion in den Gesetzesentwurf hineinverhandelt – einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen wollen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben. Wir fordern daher einen sogenannten Parlamentsvorbehalt, damit die Volksvertreter die Entscheidungsgewalt behalten und handlungsfähig im Sinne des Willens der Bevölkerung bleiben.

Die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen muss auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden. Gemäß dem vereinbarten und geltenden Koalitionsvertrag müssen die Länder im Rahmen der Probebohrungen beteiligt werden. In diesen Punkten gibt es noch intensiven und sorgfältigen Klärungsbedarf. In den Diskussionen mit unserem Koalitionspartner werden wir unsere und Ihre Anliegen, Anregungen und Sorgen einbringen.

Die Vergegenwärtigung der oben genannten Werte und der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag muss jetzt innerhalb der CDU/CSU geleistet werden, damit wir ein Gesetz gemeinsam beschließen können, das dem Schutz des Menschen, der Natur und des Trinkwassers vollumfänglich dient.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karin Thissen