(...) Dies ist seit 1974 gesetzlich geregelt. Die Parlamentarischen Staatssekretäre sollen ein Bindeglied zwischen Regierung und Parlament sein und gehören konsequenterweise damit auch sowohl der Exekutive (Regierung) und der Legislative (Parlament) an. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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