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Frage von Angelika W. •

Frage an Karin Kortmann von Angelika W. bezüglich Gesundheit

Wie sollen Behinderte bei der Agentur für Arbeit zu Ihrem Recht auf Umschulung kommen?
Wie wird es praktisch umgesetzt???

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Witschke,

vielen Dank für Ihre Frage zur Situation von Behinderten. Ich glaube, dass die Situation für Behinderte in Deutschland nicht befriedigend ist, wenngleich es viele gesetzliche Regelungen gibt, die zu ihrem Wohle verabschiedet wurden. Wir müssen aber noch viel stärker dafür werben, dass alle Bürgerinnen und Bürger Behinderung als Teil des verfassungsgemäßen Auftrages sehen, denn nach dem Grundgesetz ist die Integration behinderter Menschen eine gesellschaftliche Aufgabe, die jeden betrifft („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden", Art. 3 GG). Ziel einer beruflichen Integration ist es gleichzeitig, die Behinderung zu beheben, aus zu gleichen oder zu mildern, um den Betroffenen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Nach einer Behinderung oder bei drohender Behinderung bietet eine örtliche oder inhaltliche Änderung der Arbeitssituation, meist die einzige Chance dauerhaft berufstätig zu bleiben.

Die Bundesagentur für Arbeit leistet dabei Hilfe auf verschiedenen Ebenen. Die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die Jugendlichen und Erwachsenen bei einer vorhandenen oder drohenden Behinderung helfen sollen, möglichst auf Dauer beruflich eingegliedert zu werden oder eingegliedert zu bleiben. Die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben soll die Schwierigkeiten beseitigen oder mildern, die aufgrund einer Behinderung die Berufsausbildung oder Berufsausübung erschweren oder unmöglich erscheinen lassen. Die hierzu erforderlichen Hilfen haben die Aufgabe, die Erwerbsfähigkeit der behinderten Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wieder herzustellen. Bei der Auswahl der Leistungen werden Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt.
Mögliche Maßnahmen können sein
• Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen
• Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen einer Behinderung erforderlichen Grundausbildung
• Berufliche Anpassung und Weiterbildung
• Berufliche Ausbildung
• Überbrückungsgeld

Um die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben kümmern sich in allen Agenturen für Arbeit speziell qualifizierte Beratungskräfte in besonderen Stellen - den Reha-Team’s. Ihre Aufgabe ist es Menschen mit Behinderungen, sowohl Erwachsene als auch Jugendliche individuell und umfassend über die Möglichkeiten ihrer Teilhabe am Arbeitsleben zu beraten und mit ihnen gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Daneben kann eine Beratung durch externe MitarbeiterInnen erfolgen. Die Beratungskraft in der Agentur für Arbeit entscheidet in jedem Einzelfall individuell, ob die Voraussetzungen für die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben durch die Bundesagentur für Arbeit vorliegen.

Ich bin gerne bereits Ihnen spezielle Informationen zukommen zu lassen. Sie können sich dazu gerne an mein Wahlkreisbüro wenden. Alle Kontaktdaten finden Sie auf meiner Homepage unter http://www.karin-kortmann.de.

Ich vermittele Ihnen auch gerne den richtigen Kontakt zu den MitarbeiterInnen der Agentur für Arbeit in Düsseldorf.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Kortmann