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Frage von Mischa D. •

Frage an Karin Kortmann von Mischa D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Hoffmann,

wie gedenken Sie zukünftig mit den sogenannten 1€ Jobs zu verfahren? Die hier in Düsseldorf angebotenen Stellen, sind a.) zu wenig, und b.) meiner Meinung nach zuwenig "zielorientiert". Da geht es meist um Handlangertätigkeiten, die dem 1€ Jobber zwar das Gefühl von Arbeit vermitteln, aber keine langfristigen Perspektiven bringen. Würden Sie es befürworten, wenn den Kommunen via Gesetzgeber strengere & engere Grenzen bei der Auswahl von 1€-Jobs gesetzt würden, bzw. diese sich auch in eher sozialem Bereich (Kinder-, Behinderten und Seniorenbetreuung etc.) entwickeln würden? Soziale kompetenz ist in diesen zeiten doch nicht zu verachten, oder?
MfG
Mischa Dreesbach

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Sehr geehrte Frau Dreesbach,

vielen Dank für Ihre Frage. Der Abbau von Arbeitslosigkeit stellt die größte Bewährungsprobe für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dar. Gebraucht werden arbeitsmarktpolitische Instrumente, die den Betroffenen eine ECHTE Perspektive zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt eröffnen. Wer sich aufgrund langer Arbeitslosigkeit oder aus anderen Gründen absehbar nicht in den ersten Arbeitsmarkt eingliedern kann, braucht daher Angebote, die seine Chancen auf Wiedereingliederung erhöhen. Hierbei können nachrangig, d.h. bei Fehlen geeigneter Beschäftigungsaussichten, auch Formen gemeinnütziger Arbeit in Betracht kommen.

Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten, so genannten Ein-Euro-Jobs, ist eines unter verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten. Fallmanager im JobCenter werden auf dieses Instrument nur dann zurückgreifen, wenn die Integration in den ersten Arbeitsmarkt dadurch verbessert werden kann. Wer einer solchen Tätigkeit nachgeht, erhält weiterhin die staatliche Hilfeleistung, also das Arbeitslosengeld II; zusätzlich wird eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von ein bis zwei Euro je Stunde gezahlt. Der Arbeitsuchende kann dadurch seine finanzielle Situation zugleich verbessern.

Nicht zu vernachlässigen ist der psychologische Effekt: Nicht wenige der Betroffenen haben angesichts erfolgloser eigener Bemühungen um einen Arbeitsplatz innerlich kapituliert, haben das Gefühl „von der Gesellschaft nicht mehr gebraucht zu werden“ oder gar von derselben ausgeschlossen zu sein. Die Ausübung einer gemeinnützigen Tätigkeit kann hier helfen – zumal wenn sie einen Dienst am Gemeinwohl darstellt.

Im Vordergrund steht jedoch immer die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Auch wenn dies nicht immer im Anschluss an die Arbeitsgelegenheit möglich sein wird, so ist aber der Aspekt der Qualifizierung, von besonderer Bedeutung. Umso wichtiger ist es, dass die Arbeitsgelegenheit bestimmten Qualitätskriterien entspricht.
Um gewisse Maßstäbe zu garantieren, haben wir im Deutschen Bundestag sehr klare Rahmenbedingungen geschaffen. In dem entsprechenden Gesetz (§ 16 Abs. 3 SGB II) ist festgeschrieben, dass es sich um im „öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten“ handeln muss. Bei jedem sog. Ein-Euro-Job muss daher geprüft werden, ob er tatsächlich im öffentlichen Interesse liegt und keine bestehenden Arbeitsplätze gefährdet (Arbeitsplatzneutralität). Die endgültige Entscheidung über eine Förderung trifft in jedem Einzelfall der Träger vor Ort im lokalen Konsens (vgl. § 18 SGB II). Das bedeutet, dass die lokalen Arbeitsgemeinschaft oder die Arbeitsagentur zusammen mit Vertretern des Handwerks und der Wirtschaft dafür verantwortlich sind, dass die Arbeitsmarktneutralität eingehalten und Wettbewerbsbeeinträchtigungen bzw. die Gefährdung bestehender Arbeitsplätze ausgeschlossen sind. Hier gibt es zum Teil sicher noch Verbesserungsbedarf. Vor allem ist es notwendig, dass in den Arbeitsagenturen genügend Fallmanager zur Verfügung stehen. Im Moment sind es eindeutig zu wenig. Das muss verbessert werden.

Ihren Einwand, dass in Düsseldorf die Angebote der sog. Zusatzjobs nicht ausreichend seien, kann ich nicht bestätigen. In Düsseldorf sind rund 2400 Stellen eingerichtet worden, von denen aber lediglich 1240 besetzt wurden. Das entspricht lediglich einer Auslastung von 49 Prozent. In allen angebotenen Bereichen gibt es noch offene Stellen. Die von Ihnen angeregten Zusatzjobs im sozialen Bereich gibt es bereits. In Düsseldorf wurden zahlreich Stellen in der Alten- und Krankenpflege oder der Kinderbetreuung geschaffen. Allerdings gilt auch hier, dass keine bestehenden Arbeitsplätze gefährdet werden dürfen. Wir werden darauf achten, dass Qualitätskriterien eingehalten werden. Ich lege bei den Arbeitsgelegenheiten Wert darauf, dass tatsächlich eine Qualifizierung erfolgt – und da habe ich bei einigen Stellen doch Zweifel, ob das der Fall ist.

Mit freundlichen Grüßen,
Karin Kortmann