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Frage von Thomas E. •

Frage an Jürgen Osterlänger von Thomas E. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

Sehr geehrter Herr Osterlänger,

der Bundestag und der Bundesrat hat den EU-Vertrag von Lissabon abgesegnet.

Ich lese immer mehr Nachrichten besorgter Bürger, die Verhältnisse in Europa und Deutschland ähnlich der früherer Sowjetunion befürchten.

Zudem soll die Legislative, die Exekutive und die Verwaltung des EU-Rechtes zentristisch geregelt werden.

Widerspricht dieser Vertrag den demokratischen Grundrechten unseres Landes?

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Antwort von
dieBasis

Sehr geehrter Herr Egelseer,

Sie stellen genau die richtige Frage, die sonst leider nur in Fachkreisen diskutiert wird. Man feiert 60 Jahre Demokratie in Deutschland und sieht gleichzeitig tatenlos zu, wie unsere Demokratie samt Grundgesetz durch die Lissabonverträge im Handumdrehen ausgehebelt werden. Die ÖDP hat daher 3 Klagen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Ich möchte Ihnen ein paar für mich sehr wichtige Gründe nennen, warum dieser Vertrag nicht hinnehmbar ist:

- Der Vertrag von Lissabon wirkt wie eine Verfassung für Europa. Trotzdem wird darüber nicht vom Volk abgestimmt, wie es für eine Verfassung nötig wäre. Übrigens: Eine lesbare („konsolidierte“) Form des Vertrags stand in ganz Europa nicht zur Verfügung, als der Bundestag und der Bundesrat darüber abstimmten.

- Der Vertrag sieht keine Gewaltenteilung vor, obwohl sie das Fundament jeder Demokratie ist. Die EU-Kommission hat das alleinige Recht, Gesetze und Verordnungen zu formulieren. Da die Kommission nur Verwaltungsfachleute beschäftigt, ist sie in allen Fachbereichen auf die Zuarbeit von Lobbygruppen angewiesen.

- Das EU-Parlament kann bei der Außen- und Verteidigungspolitik, der Atompolitik und bei grundsätzlichen Fragen der Wirtschaft nicht mitbestimmen. In keinem Bereich darf es Entwürfe für Richtlinien und Verordnungen einbringen. Es darf lediglich zusammen mit dem (Minister-) Rat über die Entwürfe abstimmen.

- EU-Richtlinien und Verordnungen stehen über dem deutschen Grundgesetz!

- Zur „Konfliktverhütung“ und „Krisenbewältigung“ erlaubt der Vertrag von Lissabon sogar Angriffskriege. Auch zur „Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen“, z.B. zur Sicherung von Ölquellen, kann eine militärische „Mission“ durchgeführt werden. Kein Parlament, weder das der EU, noch der Bundestag, können diese Entscheidungen verhindern. Das finde ich unfassbar und skandalös

- Bei solchen Einsätzen soll die militärische und politische Leitung (auch für die Bundeswehr!) künftig ein Komitee der EU übernehmen, das nicht demokratisch gewählt ist. Das EU-Parlament muss über Kampfeinsätze nur sporadisch unterrichtet werden, der Bundestag überhaupt nicht.

- Tötungen zur „rechtmäßigen“ Niederschlagung eines Aufruhrs sind erlaubt. Damit werden Aktionen wie das brutale Eingreifen der chinesischen Regierung am Platz des Himmlischen Friedens und in Tibet auch in Europa möglich.

All dies glaubt der normal politisch informierte Bürger nicht, wenn man es ihm so sagt. Leider ist es die wirklich unfassbare Wahrheit. Und leider unterrichten die etablierten Partei nicht über solche Inhalte. Daher gibt es leider nur eine schwer wahrnehmbare politische Diskussion und es werden Fakten geschaffen, die einen unabsehbar großen politischen Flurschaden anrichten.

Ich empfehle: Augen auf und ÖDP wählen. Wir stehen dafür: Ökologisch.
Demokratisch. Mutig. Konsequent. Wegweisend.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Osterlänger