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Jürgen Trittin
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Frage von Andreas W. •

Wie stehen Sie zum Wechselmodell (hälftige Betreuung nach Trennung und Scheidung) als Regelfall?

Sehr geehrter Herr Trittin,

ich würde gern grün wählen. Doch für die Zukunft unserer Kinder zählt nicht nur Klimaschutz, sondern auch der Schutz vor schweren seelischen Belastungen, darunter der unbehinderte Kontakt zu beiden Eltern nach deren Trennung. Der Elternkontakt wird nach Erkenntnis fast aller europäischen Staaten, sogar der konservativen Schweiz, am besten durch das "Wechselmodell" als gesetzlichen Regelfall gewährleistet, wenn Eltern im Streit um die Kinder vor Gericht ziehen. Nur in deutschen Familiengerichten ist das Residenzmodell (die hauptsächliche Betreuung meist durch die Mutter) noch mit über 80% die bevorzugte "Lösung". So verlieren Trennungskinder den unbehinderten Alltags-Kontakt zum anderen Elternteil, meist dem Vater. Nicht selten folgt der komplette Kontaktabbruch mit schwerwiegenden, lebenslangen psychischen Belastungen. Die FDP setzt sich für das Wechselmodell als gesetzlichen Regelfall ein. Können Sie sich dem anschließen, oder muss ich FDP wählen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu: Selbstverständlich ist es wünschenswert, dass nach einer Trennung beide Elternteile weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihr Kind tragen und sich entsprechend um ihr Kind kümmern können. Denn wie Sie richtig schreiben: Kindern profitieren, ganz unabhängig von einer Trennung, davon, wenn beide Eltern für sie da sind.

Die Frage, wie sich die Eltern diese Verantwortung im Alltag aufteilen und dabei ihren Kindern gerecht werden ist komplex und muss dabei individuell beantwortet werden, denn Familien sind so unterschiedlich, wie die Menschen, die in ihnen leben. Und so ist auch unser Anspruch an das Familienrecht: Es muss vielfältigen Familienkonstellationen gerecht werden. Das Wohlergehen der Kinder steht dabei für uns im Mittelpunkt.

Bei hohem Konfliktniveau zwischen den Eltern ist das Wechselmodell für Kinder beispielsweise oft sehr belastend. Deshalb braucht es Einzelfallentscheidungen und keine starren Lösungen – so wie es das Recht bereits heute vorsieht. Dabei wollen wir kein Modell gesetzlich privilegieren, sondern alle gleichermaßen ermöglichen. Dafür müssen rechtliche Hürden abgebaut werden, etwa im Unterhaltsrecht oder durch einen Umgangsmehrbedarf im Sozialrecht. Egal ob Residenz-, Nest- oder Wechselmodell – in allen Fällen muss das Kindeswohl maßgeblich sein.

Wir hoffen, Ihnen hiermit weiter geholfen zu haben!

Mit besten Grüßen

Team Trittin