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Jürgen Trittin
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Frage von Reinhard S. •

Frage an Jürgen Trittin von Reinhard S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Trittin,

ich habe zu der von Ihnen eingebrachten Regulierung des privaten Waffenbesitz folgende Fragen:

1. Was wollen Sie gegen den illegalen Waffenbesitz unternehmen, von dem laut BKA-Statistik 98 % der Straftaten mit Waffeneinsatz ausgeht? Ihre Initiative kann nur 2 % der Straftaten mit Waffen reduzieren.

2. Wenn es Ihnen - wie in der Begründung aufgeführt - um Verhinderung von Amokläufen geht, würde ich gern wissen wollen, was Sie gegen die Amokläufe mit Messern, Brandsätzen und wie bereits sehr häufig geschehen mit Kraftfahrzeugen unternehmen wollen?

3. Ich übe im unmittelbarem Umfeld meines Wohnsitzes die Jagd aus. Laut Pos. 1 Ihres Reformentwurfs müssen künftig Jäger vor dem Ansitz z.B. in die nächste Kreisstadt fahren - bei mir etwa 18 km, hin und zurück also 36 km - dann zur Jagd gehen und anschließend die Waffe wieder zurück bringen. Ergibt 2 x 36 km = 72 km. Für einen Morgen- und Abendansitz zusammen 144 km am Tag.

Pro Jahr ereignen sich ca. 230.000 Wildunfälle. Ich werde mehrfach im Jahr von der Polizei oder Anwohnern zur Nachsuche nach verletztem Wild gerufen. Künftig muss ich also erst 36 km hin und her fahren, ehe die Qualen des Tieres beendet werden können.

Die Waffenstation muss allein wegen vorstehender Beispiele täglich 24 Stunden zugänglich sein. Darüber hinaus müsste sie festungsähnlich ausgerüstet und von mehreren Wachposten geschützt werden, schließlich sind bereits Waffendepots der Bundeswehr ausgeraubt worden.

Wie wollen Sie künftig die Jagdausübung gewährleisten?
Wer soll den riesigen Aufwand für das Waffendepot bezahlen?

4. Pos 3 und 4 Ihres Vorschlags richten sich gegen die Munitionsstärke. Wie verträgt sich Ihr Vorschlag mit § 19 des Bundesjagdgesetz, wonach zur Erlegung von Wild von den Patronen eine Mindestenergie gefordert wird?

Kann es sein, dass Ihre Initiative einer schöngeistigen Ideologie folgend, hastig und nicht zu Ende gedacht formuliert wurde?

Reinhard D. Schulz
aus Bückchen in Märkische Heide

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schulz,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich wie folgt beantworte:

zu 1. und 2.: Illegaler Waffenbesitz sowie bewaffnete Angriffe auf Personen sind Straftaten, die entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verfolgt und geahndet werden. Gesetzesänderungen sind nicht notwendig, eventuelle Verfolgungs- und Vollzugsdefizite sind durch geeignete Maßnahmen, z.B. ausreichende Ausstattung der zuständigen Behörden mit Personal und Sachmitteln, zu beheben.

zu 3.: In unserem Entwurf ist nicht die Rede davon, dass die Aufbewahrung von Waffen nur in Kreisstädten erfolgen darf. Daher ist Ihre Rechnung für mich nicht nachvollziehbar.

zu 4.: Unser Vorschlag ist mit den relevanten Gesetzen abgestimmt bzw. enthält entsprechende Gesetzesänderungsvorschläge.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Trittin