Antwort 23.09.2009 von Jürgen Selke-Witzel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Grundsätzlich garantiert das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die freie Religionsausübung. Das gilt natürlich auch für die Muslime und den Islam. (...)

(...) Grundsätzlich garantiert das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die freie Religionsausübung. Das gilt natürlich auch für die Muslime und den Islam. (...)