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Jürgen Roth
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Frage von Ben T. •

Frage an Jürgen Roth von Ben T. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Roth,

das Stadtbild Ihres Wahlkreises besonders im Schöneberger Dreieck ist von vielen teilweise traditionellen Kneipen geprägt. Da die Gesetzgebung im Bereich des Gaststättenrechts nach der Föderalismus in Länderkompetenz übergeht und sie als Volksvertreter im Abgeordnetenhaus Verantwortung übernehmen wollen, interessiert mich, welche Position Sie zum aktuell hauptsächlich auf bundespolitischer Ebene diskutierten Rauchverbot eingenommen haben.

Wenn Sie ein Rauchverbot grundsätzlich sinnvoll finden...
1) Auf welche Lokalitäten (Bars, Restaurants, Kneipen, Clubs) soll sich ein Rauchverbot erstrecken?
2) Würden Sie ein Rauchverbot aus gesundheitspolitischen oder eher aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen begrüßen? Oder beides?
3) Welchen Zeitrahmen peilen Sie bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden gesetzlichen Maßnahme an?

Und schließlich: Ist die freiwillige Vereinbarung des Bundesgesundheitsministeriums mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, bis zum März 2008 (!) 90% der Lokale mit 50% Nichtraucherplätzen einzurichten angesichts umfassender Rauchverbote in anderen europäischen Ländern wie Italien und Irland nicht ein Witz und Beispiel für eine Lobbyrepublik?

Über eine Beantwortung der Fragen würde ich mich sehr freuen

Mit freundlichen Grüßen

Ben Titze

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Her Titze,

Haben Sie vielen Dank für die Anfrage zu der bundesweit heiß diskutierten Frage des verbesserten Schutzes von Passiv-RaucherInnen. Die Umsetzung eines Rauchverbots in öffentlichen Räumen ist problemlos machbar. Schwieriger ist der Schutz am Arbeitsplatz. Den hat Rot-Grün im Bund übrigens schon vor Jahren durch eine Änderung der Arbeitsplatzverordnung umgesetzt. Hier müssen wir aufpassen, dass wir Raucherinnen und Raucher nicht diskriminieren. Hier hat unsere stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Bärbel Höhn, völlig Recht. Wichtig ist es nach meiner Überzeungung, in jedem Einzelfall einen fairen Ausgleich der Interessen zu schaffen. Aber es muss gelten: wer nicht raucht, darf nicht zwangsweise Qualm ausgesetzt sein!

Die Durchsetzung des Rauchverbots in Gaststätten kann - hier weisen Sie zu Recht auf die baulichen Bedingungen hin - oftmals nicht durch eine Trennung in zwei Bereich (Rauchen und Nicht-Rauchen) durchgeführt werden. Das klappt aber allenfalls in größeren Lokale mit mehr als 50 Plätzen, insbesondere in Resaurants. Nötig ist aber generell eine Grundsatzentscheidung. Ich habe in Italien (Kalabrien und Norditalien) beobachtet, dass ein Rauchverbot in Lokalen akzeptiert und auch eingehalten wird. Warum soll das bei uns nicht möglich sein?

Skeptisch bin ich bei den "freiwilligen Vereinbarungen". Die setzten sich in der Praxis nicht durch und verschleppen notwendige politische Scheidungen, statt sie endlich anzugehen.

Mit freundlichem Gruß
Jürgen Roth