Jürgen Rieg
FDP
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Frage von Jens E. •

Frage an Jürgen Rieg von Jens E. bezüglich Verbraucherschutz

Thema: Wie stehen Sie zur Möglichkeit der bundesweiten Volksabstimmung?

Sehr geehrter Herrr Jürgen Rieg,

in den letzten Jahren hat sich in Europa und Deutschland nach US Amerikanischem Vorbild die Tendenz der Privatisierung sämtlicher Bereiche der Gesellschaft ausgebreitet. Unter der Vorstellung einer verbesserten Effizienz wurden zunehmend gesamtgesellschaftlich relevante Bereiche wie öffentliche Krankenhäuser, die allgemeine Gebäudeversicherung, die öffentliche Wasserersorgung von Großstädten, die Gemeindeverwaltungen von Gemeinden und vieles mehr an gewinnorientierte Konzerne verkauft. Dies führt – wie wir inzwischen immer besser wissen – langfristig zu einer zunehmenden finanziellen Abhängigkeit der Bürger von Kapitalgesellschaften. Viele Menschen in Deutschland stehen diesem Privatisierungstrend zunehmend kritisch gegenüber, sehen sich aber außerstande etwas dagegen zu unternehmen, da wir in Deutschland über die Abgabe unserer Stimme zur Wahl hinaus keinerlei Möglichkeiten der basisdemokratischen Mitbestimmung haben. Andere Länder wie die Schweiz haben bewiesen, dass selbst schwierige und unpopuläre Entscheidungen wie Steuererhöhungen basisdemokratisch per Volksabstimmung gefällt werden können, wenn den Bürgern der Sinn der Massnahme einleuchtet. Ich möchte Sie deshalb bitten, dazu Stellung zu nehmen, ob und in welchem Umfang Sie bzw. Ihre Fraktion sich für die Einführung einer bundesweiten Volksabstimmung zu wichtigen gesellschaftspolitischen Fragestellungen in Deutschland einsetzen wollen!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. J. Edrich

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dr. Edrich,

der Wunsch und die Bereitschaft der Bevölkerung, sich aktiv für das Gemeinwesen einzusetzen und an seiner Ausgestaltung mitzuwirken, gebieten es, die parlamentarisch-repräsentative Demokratie um direkte Beteiligungsrechte für Bürgerinnen und Bürger zu ergänzen. Auf diese Weise gewinnt das Volk als Träger der Staatsgewalt über die Teilnahme an Wahlen hinaus einen unmittelbaren Einfluss auf die politische Willensbildung und staatliche Entscheidungen.

Die Übernahme von Verantwortung setzt das Vorhandensein von Handlungsmöglichkeiten voraus. Diese sollen den Bürgerinnen und Bürgern in Form von Volksinitiative, Volksbegehren sowie Volksentscheid zur Verfügung gestellt werden. Auf diese Weise kann das Volk als Träger der Staatsgewalt das Parlament veranlassen, sich mit bestimmten Themen zu befassen. Darüber hinaus kann es selbst unmittelbare Sachentscheidungen treffen. Dabei garantieren das vorgesehene dreistufige Verfahren und die Anbindung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid an Quoren und Fristen, dass das Parlament für den Regelfall der Ort der politischen Auseinandersetzung und Entscheidung bleibt.

Aus diesem Grund hat die FDP-Fraktion bereits am 24. Januar 2006 den Gesetzesentwurf ´Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz´ eingebracht.

Für mich persönlich ist die Beteiligung des Volkes an verschiedenen Themen zwingende Voraussetzung um die Politikverdrossenheit zu überwinden und eine gelebte Demokratie zu erreichen. Themen die zur Entscheidung anstehen werden offener diskutiert und die Akzeptanz einer Entscheidung ist höher, da es nicht der politische, ideologische Beschluss weniger Abgeordneter ist (Stichwort ´Fraktionszwang´).

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Rieg