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Jürgen Kucharczyk
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Frage von Gerhard N. •

Frage an Jürgen Kucharczyk von Gerhard N. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Kucharcyk,

wir haben der Deutschen Bank eine Grundschuld auf unser Haus in RS eingeräumt. Im Rahmen der Bankenkrise besteht zumindest grundsätzlich die Gefahr, dass die DB AG unser Darlehen verkauft.
lt. ARD ist dann die ursprünglich als Sicherheit eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden .
Sie kann also getrennt verwertet werden.

Da sie während der gesamten Laufzeit des Darlehens in voller Höhe besteht, könnten Investoren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe der Grundschuld und nicht in Höhe des Darlehens abzüglich Zins und Tilgung zum Zeitpunkt des Verkaufs durchsetzen.

Was beabsichtigt die große Koalition uns Verbraucher vor diesem Problem zu schützen ?

MfG
Gerhard Nadolny
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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nadolny,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de

In der Tat haben Verkäufe von Krediten von Banken an Dritte zugenommen – mit teilweise schlimmen Folgen für die Betroffenen. Verkauft werden nicht nur notleidende Kredite, etwa wenn Kunden Schwierigkeiten mit der Ratenzahlung haben. Zunehmend werden auch ordnungsgemäß bediente Darlehen in die Verkaufsportfolios gepackt.

Die Regierungskoalition beschäftigt sich bereits seit mehreren Monaten sehr intensiv mit den durch den Kredithandel aufgeworfenen Problemen. Seien Sie versichert, dass dieses Thema bei uns in den richtigen Händen ist und wir sehr sorgfältig die unerwünschten Auswirkungen des Kredithandels analysieren und Lösungen erarbeiten, die die betroffenen Kreditnehmer, aber auch mittelständische Unternehmen umfassend schützen werden.

Am 23.01.2008 beginnen die parlamentarischen Beratungen zum Risikobegrenzungsgesetz mit einer ersten Anhörung. Dann werden auch das Bundesfinanz- und das Bundesjustizministerium ihre Vorschläge vorlegen.

Grundsätzlich bleibt festzustellen, dass zivilrechtlich gegen den Verkauf von Immobilienforderungen nichts einzuwenden ist, solange die Rechte der Schuldner in angemessener Weise berücksichtigt werden.

Dies ist leider nicht mehr durchgängig der Fall. In der Praxis sind - insbesondere bei Immobilienkrediten – Konstellationen aufgetaucht, in denen von angemessener Berücksichtigung der Schuldnerinteressen nicht mehr die Rede sein kann.

Eine solche Entwicklung kann aus Sicht von uns Sozialdemokraten aber nicht akzeptiert werden. Für uns ist die Wahrung von Verbraucherinteressen auch bei Kreditverkäufen von besonderer Bedeutung. Ich stimme mit Ihnen überein: Politische Handeln ist daher zwingend notwendig.

Eine auf verbesserte Transparenz und Information der Kreditnehmer abzielende Regelung erscheint mir dabei mehr als angebracht.

So könnten Banken demgemäß angehalten werden, ihre Kunden ausdrücklich im abschließenden Kreditvertrag über einen möglichen Forderungsverkauf zu informieren

Auch könnte man über ein zu vereinbarendes Abtretungsverbot an Nicht-Banken, also Finanzinvestoren unter Berücksichtigung von § 354 a
HGB denken.

Ferner könnte auch ein möglichst befristetest Sonderkündigungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung für die Kreditnehmer eingeführt werden. Denn, jede Form des Forderungsverkaufs ist mit der Kündigung eines Vertragsverhältnisses gleichzustellen.

Des Weiteren könnten Banken dazu angehalten werden, speziell Kredite anzubieten, die ein Abtretungsverbot vorsehen. Kunden können dann selbst entscheiden, wie wichtig ihnen der vertragliche Ausschluss von Forderungsabtretungen ist.

Für die Mehrheit unserer Bevölkerung ist die eigene Wohn-Immobilie das wichtigste Standbein ihrer eigenen Altersvorsorge. Der Traum von den eigenen vier Wänden darf daher bei Kreditverkäufen nicht zum Alptraum werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Jürgen Kucharczyk, MdB