
(...) Sie werden nicht dem Lehrerbedarf der Grundschule entzogen. Durch die Zuweisung von Stammlehrkräften, Referendaren und Mitteln kann gewährleistet werden, dass die Unterrichtsversorgung im kommenden Schuljahr an den staatlichen Gymnasien sichergestellt ist. Die Staatlichen Schulämter verfügen über eine große Zahl an Unterrichtsvertretungen, so dass in einem sehr großen Umfang Unterrichtsausfall vermieden werden kann. (...)