Wie will das Land Brandenburg sicherstellen, dass Ablehnungen von Schwerbehindertenanträgen künftig statistisch erfasst und öffentlich nachvollziehbar werden?
Sehr geehrte Frau Dr. Gruhn,
nach Angaben des Statistikamts Berlin-Brandenburg lebten Ende 2023 rund 268 000 schwerbehinderte Menschen im Land Brandenburg.
Daten darüber, wie viele Anträge auf Feststellung oder Erhöhung des GdB jährlich gestellt, bewilligt oder abgelehnt werden, sind jedoch nicht öffentlich zugänglich.
Der Bundesrechnungshof (Bemerkungen 2021) und der Normenkontrollrat (NKR 2024, "Komplexitätsfalle") verweisen auf mangelnde Daten und Steuerungsfähigkeit des Verwaltungsvollzugs.
Ohne belastbare Zahlen bleibt unklar, ob Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht rechtsstaatlich überprüfbar und gleichmäßig vollzogen werden.
Wie will der Sozialausschuss sicherstellen, dass das LASV künftig transparente Statistik- und Berichtspflichten erfüllt?
Ist geplant, jährlich eine Übersicht über Antrags-, Widerspruchs- und Klagequoten zu veröffentlichen?
Woran können Bürger:innen Sie persönlich messen, dass Verwaltungshandeln im Sozialrecht datenbasiert und nachvollziehbar wird?

