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Josef Göppel
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Frage von Rainer D. •

Frage an Josef Göppel von Rainer D.

Sehr geehrter Herr Göppel,

Seit Anfang 2014 wird EEG-Umlage auf vor Ort verbrauchten sauber erzeugten (Wind- und Sonnenstrom) erhoben. Begründet wird dies vom BMWi damit, dass sich kein Stromverbraucher aus der Zahlungsgemeinschaft der EEG-Umlage durch Gestaltungen verabschieden soll (=> unsoziale Lastentragung).
1. Halten sie diesen isoliert vertretenen Maßstab für weitreichend genug gedacht?
2. Wissen Sie, dass die Auswirkungen der Erhebung der EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom sowohl unseren energieintensiven, global tätigen Mittelstand als auch die Hauptakteure der nationalen Energiewende - Bürger*innen in Zusammenschlüssen - empfindlich treffen?
3. Wissen Sie, dass Planungen über energieeffiziente Maßnahmen bei mittelständischen, global tätigen und energieintensiven Unternehmen deshalb in den Schreibtischschubladen landen, weil durch die Erhebung der EEG-Umlage die Amortisationszeiten der Projekte jenseits eines wirtschaftlich vertretbaren Maximums rutschen?
4. Wissen Sie, dass die Hauptakteure der Energiewende, denen zusätzlich noch mit dem EEG 2016 unüberwindbare Hürden für regionale WEA-Projekte auferlegt werden sollen, ihren regional sauber erzeugten Strom auch regional zu von ihnen festgelegten Preisen vermarkten wollen?
5. Teilen Sie meine Auffassung, dass diese Bürger-Zusammenschlüsse auch empfindlich unter dem genannten Fehlanreiz der EEG-Umlage leiden?
6. Wie gedenken Sie, diesen Problemen für Mittelstand und Bürgerengagement ökonomisch und gleichsam ökologisch zu begegnen?
7. Werden Sie sich dafür stark machen, dass dieser Fehlanreiz der EEG-Umlage aus dem EEG-Entwurf für 2016 gestrichen wird, damit der Export nationaler EE-Techniken und Dienstleistungen steigen kann und die nationale Energiewende durch unsere Hauptakteure nicht abgewürgt wird?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Doemen,

vielen Dank für Ihre Fragen. Vorab: Die Belastung des Eigenverbrauchs war einer der Gründe warum ich auch als Regierungsabgeordneter gegen das EEG 2014 gestimmt habe. Im EEG 2016 setze ich mich dafür ein, die Akteursvielfalt zu erhalten und dezentrale Lokalversorgungskonzepte zu stärken. Bereits im Januar habe ich zusammen mit meinem SPD-Kollegen Klaus Mindrup unsere Position in den EEG-Verhandlungen in einem Beitrag auf klimaretter.info beschrieben: http://www.klimaretter.info/meinungen/standpunkte/20409-von-der-strom-zur-dezentralen-energiewende. Zu Ihren Fragen im Einzelnen:

1. Die EEG-Umlage auf vor Ort verbrauchten Strom aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung halte ich nicht für sachgerecht. Die Allgemeinheit wird durch lokalen Direktverbrauch nur dann belastet, wenn aus dem allgemeinen Netz Strom entnommen wird, wenn die Elektrizität nicht selbst erzeugt wird. Eine faire Lastenteilung ist über die Netzentgelte möglich. Jeder kann dann selbst entscheiden, welche Spitzenlast er zum Beispiel an einem wolkigen Wintertag benötigt. Das Netzentgelt sollte sich künftig vor allem nach der in Anspruch genommenen Leistung und weniger am tatsächlichen Verbrauch orientieren. Damit ist sichergestellt, dass jeder zur Finanzierung der Netzinfrastruktur beiträgt, die er in Anspruch nimmt.
2. Über die Hälfte des erneuerbaren Stroms wird heute in Bürgerenergieanlagen erzeugt. Eine breite Bürgerbeteiligung ist für die Akzeptanz und damit den Erfolg der Energiewende entscheidend. Deshalb setze ich mich in den aktuellen EEG-Beratungen mit Nachdruck für den Erhalt der Akteursvielfalt ein. Die Stärkung der lokalen Versorgung gehört genauso dazu wie faire Bedingungen bei den geplanten Ausschreibungen der Vergütungssätze. Für den Eigenverbrauch fordere ich deshalb zumindest die Gleichbehandlung mit der energieintensiven Großindustrie.
3. Der EEG-Entwurf soll am 8. Juni von der Bundesregierung beschlossen werden und kommt dann in den Bundestag. Nach meinen Informationen soll darin eine Lösung vorgeschlagen werden, wie einem Fehlanreiz aus der Umlageermäßigung für energieintensive Unternehmen begegnet werden kann. Ich vermute auf diesen Fehlanreiz bezieht sich Ihre Frage. Unternehmen, die nach Investitionen in Energieeffizienz nicht mehr von der Umlageermäßigung profitieren würden, sollen künftig neu eingestuft werden. Den genauen Vorschlag der Bundesregierung werde ich kritisch prüfen.
4. und 5. Ja, ich weiß, dass viele Bürgerenergieprojekte ihren Strom vor Ort verkaufen wollen. Ich habe mich deshalb bereits im EEG 2014 dafür eingesetzt, dass eine Herkunftskennzeichnung für EEG-geförderten Strom möglich bleibt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dazu nun im EEG-Entwurf 2016 einen Vorschlag gemacht. Ich halte die regionale Vermarktung für einen wichtigen Beitrag zum Umbau der Stromversorgung. Die VDE-Studie "Der zellulare Ansatz" hat bereits 2015 klar nachgewiesen, dass eine Stromversorgung, die vor allem auf Wind und Sonne basiert, volkswirtschaftlich am günstigsten ist, wenn möglichst auf der untersten Netzebene Erzeugung und Verbrauch abgeglichen werden.
6. Im KWK-Gesetz 2016 wurde eine Regelung für den Vor-Ort-Verbrauch eingeführt. Eine ähnliche Öffnung fordere ich auch im EEG 2016. Wie bereits erwähnt, sollte eine faire Beteiligung an den Netzkosten - je nach Inanspruchnahme - in den Netzentgelten geregelt werden.
7. Ja. Auf meiner Internetseite www.goeppel.de werde ich über die EEG-Verhandlungen und meine Haltung weiter berichten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel