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Frage von Brigitte S. •

Frage an Jörn Wunderlich von Brigitte S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

zur Frage von Herrn Kroker in Bezug auf Videodokumentationen schrieben Sie zuletzt hier am 23.04.2013: "Um eine endgültige Entscheidung zu treffen, besteht somit weiterer Beratungsbedarf der dafür zuständigen Sachverständigen."

Mir ist bekannt, daß Dipl. med. Meißner vom DIfTA Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie ist und bereits 2005 seine Transparenzinitiative öffentlich zur Diskussion stellte (Link 1). Ich kenne niemanden, der sich hiergegen ausgesprochen hätte.

Desweiteren liegt uns eine schriftliche Einlassung von Prof.Dr.med. NEDOPIL (Facharzt, Forensische Klinik der LMU München) vom 6.5.2013 vor, derzufolge er Videografien zuläßt (Link 2). Prof. Nedopil wurde auch im Zusammenhang mit den Psychiatrisierungsfällen der hessischen Steuerfahnder bekannt als zuverlässiger Gutachter ("Mobbing per Diagnose", Link3).

Nun möchte ich Sie fragen, ob diese Ärzte in Ihren Augen "dafür zuständig" sind oder ob und ggf. weshalb Sie andere Ärzte für zuständiger erklären.

Welche Ärzte sollen denn befragt werden, "ob sie eine Gefährdung der Untersuchungsergebnisse befürchten", wie offenbar Sie das in ausgeprägter Weise tun?
Als Wählerin interessiert mich auch, was Ihnen Herr Meißner getan hat, daß Sie ihm offenbar nie mehr antworten wollen.

Was hat sich denn in Bezug auf die nun offenkundiger werdenden Datenprobleme an bayerischen Gerichten ergeben, zu denen Sie am 7.9.2009 Erkundigungen der LINKEn einzuholen angekündigt hatten (Link 4)?

Mit frdl. Grüßen

Brigitte Schneider

AG Recht / Psychiatriemißbrauch

Link 1: http://www.gwg-gutachten.de/ForumOld/100177934680.htm
Link 2: http://www.petite-marlen.de/Dokumente/2013-05-06_AW_Videographie_Professor-Dr-med-Nedopil.pdf
Link 3: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-90157568.html
Link 4: http://www.abgeordnetenwatch.de/joern_wunderlich-650-5524--f220130.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Schneider,

wie Ihnen hinlänglich bekannt ist, bin ich weder Arzt, noch anderweitig medizinisch ausgebildet. Insofern gestehen Sie mir bitte zu, dass ich ebenso wenig eine Einschätzung der Qualifikation von Ärzten treffen werde, wie ich von Ärzten eine Einschätzung meiner fachlichen Qualifikation als Jurist erwarten würde.

Bereits in meiner Antwort an Herr K. habe ich auf die - außerhalb meiner Zuständigkeit liegende - gesundheitspolitische Fragestellung verwiesen. Eine ausgeprägte Befürchtung der Gefährdung von Untersuchungsergebnissen sehe ich darin allerdings nicht.

Weshalb Anfragen von Herrn M. weiterhin negiert werden, finden Sie in meiner Antwort an ihn vom 07.12.2009.

Die Frage der „Datenprobleme an bayerischen Gerichten“ habe ich bereits in der 16. Wahlperiode an die Linke in Bayern abgegeben, insofern sind mir leider keine Ergebnisse bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Wunderlich