Frage an Jörn Thießen von Hans-Christoph L. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Prof. Thiessen,
besten Dank für Ihre Antwort vom 21.8.2007. Ich vermisse allerdings eine Antwort auf meine Frage, ob Sie - obwohl fraglich, daß die AR-Wahl satzungsgemäß zustande gekommen ist - bereits eine Vergütung seitens des BdV erhalten, und bitte Sie, das nachzuholen. Durch die Vorgänge beim BdV - siehe http://www.bund-der-verunsicherten.de - bin ich enorm verunsichert worden.
Übrigens richtet sich die Klage nicht gegen die Einführung eines AR als solchen (die ja durchaus Sinn machen kann), sondern gegen die Art und Weise ihrer Einführung und dagegen, daß der zu kontrollierende Vorstand sich seine Kontrolleure gleich selbst mitgebracht und dafür gesorgt hat, daß andere Bewerber für den AR keine Chancen bekommen haben. Weiterhin sind in diesem Zusammenhang ein Thema die Kosten für nun 3 hauptamtliche Vorstandsmitglieder und zusätzlich 3 AR-Mitglieder. Geld, das Funktionäre erhalten, steht schließlich nicht mehr für den Verbraucherschutz bereit, der nach meinem Eindruck unter dem jetzigen Vorstand in den Hintergrund getreten ist. Ich höre nämlich seit langem nichts mehr von der unbedingt notwendigen Nacharbeit in Verfolg der gewonnenen Verfahren gegen die Versicherungswirtschaft, damit die Versicherten auch wirklich einen Vorteil aus den bisherigen Anstrengungen bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Lienke

