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Jörg van Essen
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Frage von werner z. •

Frage an Jörg van Essen von werner z. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr van Essen,

zunächst Gratulation zun Wachwerden der Bevölkerung, was das sehr gute Abschneiden der FDP Prozente erklären mag ! Wurde auch Zeit, daß die ewig Gestrigen die Fehlwege der SPD / CDU Schiene erkannt haben.

Erkannt haben auch viele Verbraucher die klammheimliche Entwicklung der Verpackungsgrößen. DIe Industrie setzt auf "Vergessen" und ändert Größe und Inhalte der Lebensmittelumhüllungen. Haben wir noch Deflation? Bei den Lebensmitteln wird das immer wieder behauptet. Allerdings haben wir seit April die neue EU-Verpackungsverordnung. Da werden die Füllmengen beim gleichen Preis geringer. Das "halbe Pfund" Butter wiegt jetzt ganz legal nur noch 220 Gramm, statt 200 Gramm enthält die Packung Knäckebrot nur 187,5 Gramm und die 100-Gramm-Tafel Schokolade bringt es nur noch auf 95 Gramm. Die Tür zu Mogelpackungen steht sperrangelweit offen und diese Packungen stehen in unseren Regalen. Gerade ältere Gewohnheitskäufer laufen Gefahr, frech über den Tisch gezogen zu werden.

Das ist keine freiheitliche Entwicklung für aufgeklärte Bürger/innen.

Wie stehen Sie zu diesen Mogeleien?

Sehr freundliche Grüße, Werner Zumbrock

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Zumbrock!

Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Sinn der von der Europa kommenden Abschaffung von vorgegebenen Füllmengen bei Fertigpackungen ist es selbstverständlich nicht, Mogeleien zu erleichtern. Das von Ihnen erwähnte EU-Recht hindert Deutschland in Zukunft daran, eigene Packungsgrößen und Nennfüllmengen festzulegen. Ziel dieser Regelung ist es, Handelshindernisse für Produkte in Fertigverpackungen innerhalb von Europa zu beseitigen und gleichzeitig an die Verbraucherbedürfnisse besser angepasste Produktgrößen zu ermöglichen, zum Beispiel durch kleine Packungen für Single-Haushalte etc. Im Bereich Wein und Spirituosen werden die Füllmengen nicht vollständig abgeschafft, sondern europaweit einheitliche Vorgaben für zulässige Füllmengen gemacht. Damit entfallen auch eine Vielzahl nationaler bürokratischer Regelungen.

An den verbraucherrechtlichen Schutzvorschriften zum Beispiel bei der Füllmengenkennzeichnung oder an dem eichrechtlichen Täuschungsverbot (Verbot von Mogelpackungen) ändert sich nichts. Weiterhin gilt, dass der Verbraucher aufgrund der Packungsaufschrift jederzeit in der Lage sein muss zu erkennen, wie viel die tatsächliche Füllmenge einer Packung beträgt und er durch die Packungsgestaltung in seiner Erwartung nicht irregeleitet wird. Wie bisher muss die Auszeichnung der Grund- und Endpreise dem Angebot eindeutig zugeordnet werden können sowie leicht erkennbar, deutlich lesbar und gut wahrnehmbar sein. Nach Auffassung des für die Umsetzung des EU-Rechts für Fertigpackungen verantwortlichen Bundesministeriums für Wirtschaft wird so den von Ihnen befürchteten verdeckten Preiserhöhungen (durch den Verkauf von geringfügig weniger Inhalt zum gleichen Preis) vorgebeugt.

Ich rate allerdings jedem Verbraucher, noch aufmerksamer als bisher die Grundpreise pro Kilogramm oder Liter miteinander zu vergleichen. So kann er in Zukunft von dem Vorteil profitieren, besser an seine Bedürfnissen angepasste Packungsgrößen zu kaufen, ohne Opfer verdeckter Preiserhöhungen zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,
Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion