
 Antwort 01.09.2009 von Jörg Petersen   FDP
(...) Mit dem 2+4-Vertrag wurde eine abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland getroffen. Ohne Zweifel gehört dieser Vertrag, der an Stelle eines Friedensvertrages geschlossen wurde, zu den Meisterstücken der Diplomatie der miteinander verhandelnden Parteien. (...)

