Portrait von Jobst-Egbert von Frankenberg und Proschlitz
Jobst-Egbert von Frankenberg und Proschlitz
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Frage von Heike H. •

Frage an Jobst-Egbert von Frankenberg und Proschlitz von Heike H. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr von Frankenberg,

immer häufiger sind unsere Kinder durch Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen gefährdet.

Sind hier langfristige Maßnahmen geplant um diesem entgegen zu wirken?

Mit freundlichen Grüßen

Haustein

Portrait von Jobst-Egbert von Frankenberg und Proschlitz
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Frau Haustein,

ich danke Ihnen sehr für Ihre Frage, weil sie mir die Chance gibt, zu einem Thema Stellung zu nehmen, welches für mein politisches Wirken von großer Bedeutung ist.

Für die CDU-Bürgerschaftsfraktion und die CDU-geführten Senate der zurückliegenden drei Wahlperioden hatten und haben die Bekämpfung von Jugendkriminalität und Jugendgewalt sowie die Gewaltprävention und der Opferschutz seit Jahren einen sehr hohen Stellenwert. Eine bundesweit einzigartige Maßnahme auf diesem Gebiet war das 2007 entwickelte Senatskonzept „Handeln gegen Jugendgewalt“. Dieses ist behördenübergreifend angelegt und besteht im Kern aus zehn „Säulen“. Diese reichen von der Früherkennung von gewalttätigem Verhalten im Kindesalter über Maßnahmen zur Gewaltprävention in der Schule bis hin zur effektiven und effizienten Strafverfolgung bei Jugendlichen.

Doch ist jedes auch noch so gut gemeinte Programm selbstverständlich nur so gut, als dass es die ihm zugrundeliegenden Probleme angeht. Die Verbesserungen, die das oben genannte Handlungskonzept in der Zusammenarbeit der Behörden zur Bekämpfung von Jugendgewalt gebracht hat, sind inzwischen wissenschaftlich bestätigt, weswegen man mit Fug und Recht von einem Erfolgsmodell sprechen kann.

Trotz dieser positiven Einschätzung bedarf es einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des gesamten Projekts, um den sich ständig wandelnden Gegebenheiten bestmöglich begegnen zu können. So hat das Tötungsdelikt an der S-Bahn-Station Jungfernstieg im Mai vergangenen Jahres bestimmte Schwachstellen offenbart.

Der Hamburger Senat hat daraufhin Experten der Universität Hamburg damit beauftragt, das Konzept einer kritischen Untersuchung zu unterziehen. Die Ergebnisse dieser Evaluation liegen seit Ende 2010 vor. Darin wir dem Handlungskonzept als solchem ein insgesamt stimmiger Aufbau bescheinigt. Zitat: „Die einzelnen Projekte decken das Spektrum der Bearbeitung von Jugendgewalt ab. Dabei werden die jeweils zuständigen Behörden und Organisationen in diesen aufbauenden Ebenen sinnvoll einbezogen und ihre Handlungsoptionen und Kooperationsformen nachhaltig verbessert.“

Die Evaluationsergebnisse dienten zusammen mit einer detallierten Schwachstellenanalyse und den Ergebnissen der Dunkelfeldstudien zur Jugendgewalt von Prof. Dr. Peter Wetzels als Basis für eine grundlegenden Überarbeitung des Handlungskonzepts. Die daraus resultierende Fortschreibung hat der Senat in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2010 beschlossen.

Eine wichtige Neuerung ist das das sogenannte „Case-Management“ für Schülerinnen und Schüler, die vom Familieninterventionsteam (FIT) betreut werden und gleichzeitig von der Polizei als Intensivtäter eingestuft sind. Diese Schülergruppe wird seit November 2010 zentral durch die Beratungsstelle Gewaltprävention der Schulbehörde betreut, um dem Risiko eines Informationsverlusts bei Schulwechseln entgegenzuwirken. In eine ähnliche Richtung geht die verstärkte Unterrichtung der Schulen durch die Staatsanwaltschaft über bestimmte Strafsachen gegen Jugendliche. Diese MiStra-Mitteilungen haben das Ziel, zur Vervollständigung des Gesamtbildes der Jugendlichen beizutragen. Zudem können in Zukunft auch Gerichte über den Ausgang der Strafverfahren gegenüber Schulen berichten.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Hilfe für die Opfer von Jugendgewalt. Diesbezüglich hat der Senat das Handlungskonzept bereits 2008 um die zehnte Säule „Opferschutz“ erweitert, um die oft traumatisierten Heranwachsenden durch qualifizierte Beratung und Unterstützung aufzufangen. Mit der jüngsten Fortschreibung wurde ein neues Regelangebot im Sinne einer Lotsenfunktion geschaffen, wodurch Opfern geholfen werden soll, eine wirksame Rechtsberatung zur Ausschöpfung ihrer Rechte im Strafrecht, im Zivilrecht, im staatlichen Opferentschädigungsrecht sowie psychologische und therapeutische Hilfen vermehrt in Anspruch zu nehmen. Der Lotse soll den jungen Opfern hierbei als erster Ansprechpartner vor und nach einer Anzeige bei der Polizei dienen und z.B. eine passende Opferberatungsstelle vermitteln. Dafür werden jährlich 75.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Lassen Sie mich abschließend noch einmal auf die bereits angesprochenen regelmäßig durchgeführten Dunkelfeldstudien zu sprechen kommen. Für die seit Dezember 2010 vorliegende Fassung wurden Schülerinnen und Schüler der siebten und neunten Klassen sowie deren Lehrkräfte im Schuljahr 2008/2009 befragt. Als zentraler Befund lässt sich festhalten, dass im Vergleich zu früheren Untersuchungen deutliche Rückgänge im Bereich der Gewaltdelikte (1998: 25,3 Prozent, 2008: 20,7 Prozent) festzustellen sind.

Dieses Ergebnis und das vorher Gesagte belegen, dass wir einerseits an diesem wichtigen Thema dran sind, dass wir andererseits aber alles in unserer Macht stehende tun müssen, um die Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen weiter zurückzufahren. Dafür werde ich mich auch in Zukunft mit besonderem Nachdruck einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Egbert von Frankenberg