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Joachim Spatz
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Frage von Lena S. •

Frage an Joachim Spatz von Lena S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Spatz,

ich bin Studentin an der Universität Würzburg. Es handelt sich um den Bachelorstudiengang "Political and Social Studies". Im Verlauf unseres Studiums wird nach dem vierten Semester ein Praktikum verlangt. Da ich später gerne im Bereich der internationalen Beziehungen arbeiten würde, beschloss ich mich beim Auswärtigen Amt für ein Praktikum zu bewerben. In den Bestimmungen für eine Bewerbung hieß es jedoch, jeder Bewerber, der Bachelor-Student ist, darf sich erst nach Abschluss des dritten Semester bewerben, aber die Bewerbung muss ein halbes Jahr vor dem potenziellen Praktikumsbeginn eingereicht werden. Das hieße in einem konkreten Fall, ich könnte mich erst im März 2010 bewerben, das Praktikum sollte aber nach Bestimmungen der Universität im August 2010 beginnen. Auf Nachfrage beim Auswärtigen Amt wurde mir gesagt, dass ich mich eben nach Abschluss meines dritten Semesters für einen späteren Zeitpunkt bewerben sollte, was mir eben aufgrund des engen Zeitplans eines Bachelor-Studienganges nicht möglich ist. Nun frage ich mich doch, wie kann es sein, dass überall die Bachelor-Umstellung erfolgt, jeder Student mit den Reformen abfinden muss, ob er will oder nicht und aber andere öffentliche Ämter nicht darauf eingehen und Diplom-Studenten bevorzugen? Wir Studenten sind sicherlich nicht die Befürworter, aber die Adressaten der Reform und sollten deshalb nicht auch noch benachteiligt werden.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir mitteilen könnten, warum die Umstellung noch nicht vollständig erfolgt ist und wann es der "Generation Praktikum" zumindest erlaubt wird, ihrem Namen gerecht zu werden.
Es gibt hier einen Missstand, der dringend ausgeräumt werden sollte und ich bin mir sicher, dass es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Arbeit.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Schumacher,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 03.11.2009 die ich Ihnen sehr gerne beantworte. Wie Sie richtig ausführen, bietet das Auswärtige Amt im Rahmen des Praktikantenprogramms Ausland jungen Menschen die Möglichkeit für mehrere Wochen in einer der deutschen Auslandsvertretungen mitzuarbeiten. Dabei ist das Auswärtige Amt bestrebt, Studierenden, die sich für eine künftige Tätigkeit im Auswärtigen Dienst interessieren, die Gelegenheit zu geben, die Aufgaben und Arbeitsweise des Hauses kennen zu lernen.

Vorab sollten Sie allerdings prüfen, ob an Ihrer Universitäten die Möglichkeit besteht sich das Praktikum bei der deutschen Auslandsvertretung als Pflichtpraktikum nach der Ausbildungs- oder Studienordnung anerkennen bzw. auf das Studium anrechnen zu lassen. Verständlicherweise kann das Auswärtige Amt dabei keine Verantwortung für die Erfüllung von Ausbildungsanforderungen in den einzelnen Ausbildungs- oder Studienordnungen übernehmen.
Hinsichtlich Ihrer Frage nach dem geeigneten Zeitpunkt ist es nach Rücksprache mit der zuständigen Abteilung im Auswärtigen Amt kein Problem, wenn Sie sich sechs Monate vor Beginn Ihres gewünschten Praktikumsbeginn, also im Januar/Februar 2010 - kurz vor Vollendung Ihres dritten Hochschulsemesters - beim Auswärtigen Amt um eine Stelle für den August 2010 bewerben. Die Regelung wird in Fällen wie Ihrem flexibel gehandhabt, damit möglichst vielen Interessierten die Möglichkeit gegeben wird, sich um ein Praktikum zu bemühen.

Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Spatz MdB