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Jens Grapengeter
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Frage von NW U. •

Frage an Jens Grapengeter von NW U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Jens Grapengeter,

zu Ihrer "Antwort" oder genauer : Antwortverweigerung :

1. "...sind die Beratungen des Eingaben- bzw. Petitionsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft vertraulich."

Dass Sie sich aus jedem aufmerksamen Leser sehr durchsichtigen Erwägungen heraus
- (z.b. Feigheit, Faulheit, Verweigerte Verantwortungsübernahme für politische Komplizen-/ mögliche mittelbare Mittäterschaft an staatlichen Rechtsbeugungstatbeständen wären naheliegende Motive, "schlechtes Gewissen"... )...und nicht etwa wegen "hehren" Datenschutz- / Diskretionsmotiven einer inhaltlichen Diskussion von hier nachgewiesenen rechtswidrigen Bürgerabzocke- / Machtmißbrauchstatbeständen nicht zu stellen wagen, ist bis zu einem gewissen Grade logisch nachvollziehbar -, juristisch und erst recht moralisch aber nicht.

Ich setze nämlich voraus, dass nicht nur ich im Diskurs - und zwar gern ! - etwas hinzulerne,
sondern Lernen / Meinungsänderung u.a. sogar bei Politikern vorkommen kann ... Ob dies vielleicht sogar CDU- Mitgliedern vorkommt, deren Partei unlängst unter Bezugnahme auf diverse prominente Beispiele vom Kabarettisten Schramm /Scheibenwischer ein prinzipiell "problematisches Verhältnis zur Legalität" bescheinigt wurde, bleibt der Einzelfallbetrachtung vorbehalten.

Ihnen wurde also positiverweise unterstellt, dass Sie möglicherweise aufgrund neuer Informationen (siehe u.a. mein vorangegangenes Schreiben ) von "Bürgers Stimme" etwas hinzuzulernen bereit und in der Lage sind, ihre HEUTIGE Meinung daraufhin realitäts-/informationsstandsgerecht anzupassen. Denn : Mindestens die in der Petitionsbeantwortung total unterlassene Bezugnahme auf das angefügte - und zur Petitionsberatung von mir rechtzeitig vorgelegte Verfassungsgerichtsurteil bietet Anlass zu der Vermutung, dass im Pet.ausschuss fahrlässig- schlampig oder gar bewußt (!) informationsunterdrückend gearbeitet wurde und demzufolge eine Revision jener angeblich "eingehend-ausführlichen" Beratung dringend erforderlich ist.

Sie wurden also keineswegs dazu aufgefordert, irgendetwas auszuplaudern, was SIE in der Beratung meinten ( ...oder gar andere Ausschussmitglieder, die ein berechtigtes Interesse für sich beanspruchen könnten, für sich selbst zu reden/schreiben), sondern :
Sie wurden dazu aufgefordert, den HEUTIGEN Stand Ihres Denkens / Meinens anhand der sorgfältig vorbereiteten Fragen darzulegen.Nach meiner Auffassung handeln Sie damit im Konsens mit den grundgesetzlich garantierten Meinungs-/Äußerungsfreiheitsrechten. Möglicherweise unzulässig wäre ggf. die Beantwortung meiner Eingangs-Fragen a) und b) , alles andere, was sich nicht unmittelbar auf Sitzungsinhalte bezieht, aber nicht.So weit zur Auseinandersetzung mit Ihren vorgeblichen Antwortverweigerungsmotiven bzw. deren unzutreffender Begründung.

2. "Realitätsverlust unterstellen" / "nicht interessiert"

Grundsätzlich gilt auch für Sie der Satz :(Genaues !) Lesen bildet , oder Sie haben vielleicht - im Gegensatz zu mir - keine UNI - Sprachstudien- Examina, aber mit dem richtigen Verständnis der Formulierung "Falls Sie diese Frage bejahen ... " nicht nur in Frage 6, sondern auch Frage 14, dürften Sie m.E. eigentlich nicht überfordert sein.Diese Sätze sind konjunktivischen (!) Inhalts, also keine AUSSAGEsätze über SIE, wie Sie mir fälschlicherweise unterstellten. Insofern haben Sie überhaupt keinen Anlass / Anhaltspunkt dazu, der inhaltlichen Stellungnahme auszuweichen, indem Sie ins formale ausweichen und stattdessen an einem Ihnen angeblich nicht gefallenden "Umgangston" herummäkeln.

Völlig "daneben"gehend ist es Ihrerseits, begründungslos-pauschal meine präzise formulierten Fragen als "inquisitorisch" zu titulieren. Die "Inquisition" - falls Sie die suchen sollten - finden Sie z.B. in Gestalt jenes Uniformierten SODlers Schäfer, welcher völlig ungerechtfertigt anschickte, handschellenrasselnd an den Kleidungsstücken des Musikers Zippo Z. herumzugrabbeln und ihn mit Sprüchen wie "Mir ist auch erlaubt, mal zuzuschlagen..." zu bedrohen, während dieser weder eine "betriebsbereite" Gitarre hatte noch sonstwie geartete Aggressionen äußerte , sondern nur Fragen, die der SODler ihm zu beantworten sich weigerte...

Ich gebe Ihnen noch einmal -gratis (!) - Nachhilfe : Sie haben zur Beantwortung von/ Reaktion auf Konjunktiv- Fragen prinzipiell 3 Möglichkeiten :
a) Die Aussage- Verneinung
b) Die Bejahung
c) die Frage- Verwerfung

Nur im Falle der Verneinung hätten Sie den von mir behaupteten Realitätsverlust nicht. Im Falle der Bejahung bot ich Ihnen - konstruktiv wie ich bin - eine den Fragestellungen adäquate Überprüfung anhand der Realität an. Diese Konstruktivität stünde Ihnen zunächst einmal als positiv (!) zu registrieren, gut an. Nach erfolgter Realitätsüberprüfung wäre es dann je nach Ergebnis an Ihnen oder mir, dem jeweiligen Gegenüber ehrlichen Dank für den erfolgten Lernprozess auszusprechen.

Bis zum Zeitpunkt erfolgter Realitätsprüfung durch jeweilige Aussagebejaher bin ich mir meiner Auffassung (= Verneiner!) anhand zahlreicher geführter Gespräche /Diskussionen und eigener Erfahrungen absolut sicher und bewerte weiterhin jedes Aussagebejahers Realitätsgrad als bewußtes / fahrlässiges Herumdümpeln auf mangelhaftem Erkenntnisstand - welche bei Machtausübenden jeder Art als rollentypisch auftretende tumbe "Arroganz der Macht" gebrandmarkt wird.

Jegliche Unterstellungen / Umdeutungen, woran ich interessiert bin oder nicht verbitte ich mir als illegitime Bevormundung Ihrerseits. Entweder Sie stellen sich hier in der gebotenen Klarheit/Detailliertheit den gestellten Fragen - oder Sie beharren auf einem nicht inhaltlich begründeten Recht auf Antwort-/Kommunikationsverweigerung und hinterlassen einen entsprechenden (siehe oben) Eindruck deswegen.

3. "... wohl vormals ein Instrument gespielt habe, mir dies allerdings seit geraumer Zeit aus zeitlichen Erwägungen nicht mehr möglich ist." Was "möglich" ist oder nicht, ist sehr relativ bzw. eine höchst individuell- subjektiv zu treffende Prioritäten- Entscheidung und diese ist auch von jedem individuell vor sich selbst zu verantworten und nicht auf "äußere Umstände " verschiebbar.

Sinn / Hintergrund meiner Frage war, Näheres darüber zu erfahren, ob diejenigen, die solche "Merkblätter" wie das hamburgische - im wesentlichen GEGEN STRASSENMUSIK und - THEATER gerichtete - verfassen bzw. politisch verantworten, überhaupt einen Hauch von einer Ahnung davon haben, was musikalisches, künstlerisches Gestalten für das MENSCHLICHE SEIN / - ENTFALTUNG (siehe auch -> Art. 2 GG) des Kunstschaffenden bedeutet.Dass hamburgische Politiker diesbezüglich mehrheitlich eher in die Kathegorie Kunst-/Ästhetik - sinnesblinder Banausen einzuordnen sind, wird im April- "OXMOX" nämlich ausgesagt - und Herr Schulz, der Herausgeber, kennt nach seinen Aussagen viele Politiker auch bezüglich deren (vorwiegend nicht vorhandenen ) Qualifikationen. Da auch Sie nichts äußerten,was darauf schließen läßt, dass Musizieren / Musikhören wichtiger Bestandteil Ihres MENSCHSEINS ist oder war - noch dass Sie auf irgendeiner adäquaten Vergleichsebene mitempfinden, - denken und -reden können, muß vorläufig angenommen werden, dass Sie subjektiv ein unzureichendes Verständnis dafür zu entwickeln in der Lage sind, was es bedeutet, in der im Oktober 2004 geschehenen Weise trotz faktisch - real nicht nachgewiesener öffentlicher "Belästigungs"-tatbestände vom SOD / Bußgeldbehörde / Richtern verfolgt / rechtsbeugerisch illegalisiert / abgezockt / verbal mit Prügeln bedroht / seitens angeschriebenen Richtern / Dienstaufsichten mit schlampig- schnoddrig- arrogant und an den Realitäten vorbeigehend verfassten Pseudo-Antworten / Urteilen abgespiesen / fehlverurteilt worden zu sein bzw. ggf. zukünftig zu werden.

Konsequenz :
Vorläufig - bis Sie die gegebene Möglichkeit ergreifen, sich mittels einer Sachkompetenz, Realitätstauglichkeit und Respekt vor dem Verfassungsgericht erkennen lassenden Beantwortung zu rehabilitieren - halte ich es für wünschenswert, dass Sie sich als befangen und nicht geeignet erkennen, sich mit Bürgeranliegen dieser Art in entscheidender (!) Funktion befassen und sich folglich der Stimmabgabe enthalten.

Ich verbleibe auch
NW

Portrait von Jens Grapengeter
Antwort ausstehend von Jens Grapengeter
CDU