(...) Wir haben nun vereinbart, dass von Anfang an geprüft werden soll, ob das Mitglied durch einen Zusatzbeitrag überfordert wird: Übersteigt der vom Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag 2 Prozent des individuellen beitragspflichtigen Einkommens, wird er sozial ausgeglichen . (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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