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Frage von Anke H. •

Was werden Sie dafür tun um die "veralteten" Grenzwerte für Strahlenschutz des BfS und der ICNIRP von einer unabhängigen Arbeitsgruppe, wissenschaftlich auf dem neuesten Stand, überprüfen zu lassen?

Es ist bekannt, dass sowohl das BfS, als auch die ICNIRP die Bewertung/Festlegung der Grenzwerte nicht nach den neuesten Erkenntnissen der heutigen Wissenschaft erarbeiten.

(Z.B: Nach wie vor wird nur auf die thermische Wirkung des Mobiltelefons auf den Körper verwiesen, anstatt dass eine Strahlenbelastung auf alle biologische Zellen (Mensch, Tier & Pflanze) untersucht wird.)

Anzuführen ist, dass die in Deutschland vorherrschenden Grenzwerte im Vergleich zu anderen Ländern sehr hoch sind. Die BfS/ICNIRP stellt keine Untersuchungen nach neuesten (!) wissenschaftlichen Stand vor, die darlegen, dass Ihre festgelegten Grenzwerte absolut unbedenklich sind.

Verweisend auf die WHO: James C. Lin kritisierte bereits 2024 ein bestehendes Konfliktpotential zwischen eigentlich unabhängigen Untersuchungen und gravierenden Interessenskonflikten von Mitgliedern der ICNIRP (bestehend aus Mitgliedern der Mobilfunkindustrie) welche Berater der BfS sind.

(IEEE Microwave Magazine. S. 13-15, Jan. 2025)

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Antwort von
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Danke, Frau H.!

"Die in Deutschland gültigen Grenzwerte gehen auf Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) zurück", heißt es auf Seite 10 im Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung "Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (HF-EMF)" . Den Bericht finden Sie unter dem Link:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/056/2005646.pdf

In diesem Bericht vom 14. Februar 2023 hat der Deutsche Bundestag das Thema umfassend untersuchen lassen. Alle erforderlichen Informationen finden Sie dort. 

Ich sehe bei der Anpassung der Grenzwerte derzeit keinen akuten Handlungsbedarf. 

Freundliche Grüße

Ingo Schäfer