Ingmar Schmidt FDP
Ingmar Schmidt
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ingmar Schmidt zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Marion M. •

Unsere Familien lieben ihre Nähe zur Natur inkl bzw vor allem die wunderschönen Wälder. Der Landkreis opfert sie nun für den Ausbau von Windkraft. Wie schützen Sie unsere Wälder?

Lieber Herr Scmidt,

auch die lokale FDP hat für die jetzt ausgewiesenen Vorrangflächen Windkraft im Kreistag gestimmt. Damit wird ein immenses Waldgebiet östlich von Schwiederstorf und Daerstorf geopfert ohne politische Abwehr gen Hannover und Berlin wie in anderen Teilen Deutschlands. Kennen Sie diese hügeligen Waldflächen? Haben Sie eine Idee davon, was Bauarbeiten hier bedeuten würden? Wie planen Sie sich hier einzusetzen für einen vernünftigen lokalen Ausbau regenerativer Energien? Die Flächen entlang grosser Verkehrswege und Gewerbegebiete im Landkreis sind nicht ausgenutzt. Fragen hierzu werden unbefriedigend erforscht. Renaturierungsmassnahmen sind für grosse Waldrodungen keine überzeugende Alternative. Vielen Dank für Ihren Einsatz für unsere Familien mit ihrer Natur UND dem Klima!

Ingmar Schmidt FDP
Antwort von
FDP

Liebe Frau M.,

das NWindG (Niedersächsische Windenergieflächenbedarfsgesetzt) ist am 19.04.2024 in Kraft getreten! Es verpflichtet den Landkreis Harburg bis Ende 2027 Windenergiegebiete von 3.051 ha (2,44% der Landkreisfläche) und bis zum 31.12.2032 insgesamt 3.949 ha (3,16% der Landkreisfläche) auszuweisen und dauerhaft vorzuhalten!

Dieses Landesgesetz setzt damit die Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes um. Das Land Niedersachsen wird durch dieses Bundesgesetz dazu verpflichtet, Flächen im Umfang von 47.709,82 qkm (2,2%der Landesfläche) für Windenenergie bereit zu stellen!

Wenn der Landkreis die Vorgaben nicht bis 31.12.2027 erreicht, können die Windkraftanlagen (WEA) überall im Außenbereich errichtet werden. Damit könnten die WEA deutlich näher an Siedlungen heranrücken! Eine ungeordnete WEA-Streuung in der Landschaft wäre die Folge!

Durch eine Ausweisung von Teil-Flächen für Windenergie durch den Landkreis kann diesem potentiellen Wildwuchs entgegengewirkt werden! Diese Planung sichert, dass WEA nur noch innerhalb der ausgewiesenen Gebiete zulässig sind. Der Landkreis sichert mit dieser Planung, dass die Zulässigkeit der WEA nur noch innerhalb der ausgewiesenen Flächen erlaubt ist, die Nachbarschafts-, Natur- und Immissionsschutz-Gesetzte voll erfüllen!

Fazit: Es muss ein Bundesgesetz erfüllt werden, dass über das Landesgesetz vom Landkreis Harburg erfüllt werden muss! Diese jetzt vorgeschlagenen Flächenausweisungen sind zum Jahresende 2024 öffentlich ausgelegt worden, womit jetzt eine 3-monatige Einspruchsfrist möglich ist.

Die Bürgerinnen und Bürger sollten unbedingt nach ihrer Prüfung diese Einspruchsfrist unbedingt nutzen!

Anmerkung: Die Fraktionsgruppe CDU/FDP hat gegen diese Gesetzesvorlage beim Gesetzgeber bereits mit Datum vom 12.06.2024 beim „Ministerium Wirtschaft u. Klimaschutz“- Herrn Minister Dr. Robert Habeck Einspruch („Anpassungsbedarf“) erhoben. Eine Rückmeldung ist leider bisher nicht erfolgt.

Anlage: Schreiben an Minister Dr. R. Habeck