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Ingbert Liebing
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Frage von Eckhard A. •

Frage an Ingbert Liebing von Eckhard A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Liebig

Bezugnehmend auf meine Anfrage vom 06.07.2010 und ihrer hierauf erfolgten Antwort vom20.07.2010 (...für die ich mich nochmals herzlichst bedanken möchte!) möchte ich nunmehr eine weitere diesbezügliche Anfrage an Sie richten. Das Bundeskabinett hat nunmehr den Gesetzentwurf zum Notfallsanitäter am 10.10.2012 beschlossen. Aus Sicht der im Rettungsdienst beschäftigten ist dieser Entwurf grundsätzlich nur zu begrüßen. Leider beinhaltet dieser Entwurf jedoch unter anderem keine klare Regelung über die Kosten der Ausbildung. Nach dem derzeitigen Entwurf wäre es den Rettungsdienstschulen ohne weiteres möglich weiterhin die Zahlung eines Schulgeldes zu verlangen. Eine solche Regelung würde die ohnehin angespannte Personalsituation im Rettungsdienst aus meiner Sicht nur weiter verschärfen. Weitere Kritikpunkte am Gesetzesentwurf wurden von der Gewerkschaft Ver.di in einer Stellungnahme zusammengefasst. http://www.skverlag.de/fileadmin/images_content/zeitschriften/rettungsdienst/NotSanG-Dateien/notsang_stellungnahme_verdi.pdf Die Gewerkschaft Ver.di ist die mit Abstand größte Interessenvertretung der im Rettungsdienst Beschäftigten, und kann somit als Referenz gelten. Ich bitte Sie um eine Auskunft, wie Ihre Einschätzung zu dem nunmehr vorliegenden Gesetzesentwurf ist.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Abel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Abel,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Notfallsanitätergesetz vom 24. Oktober 2012. Erst einmal möchte ich Sie um Entschuldigung für die späte Antwort bitten. Aufgrund einiger Personalwechsel in meinem Büro sind leider einige Vorgänge liegen geblieben. Mir persönlich ist es jedoch wichtig, dass alle Anfragen beantwortet werden, auch wenn leider inzwischen sehr viel Zeit verstrichen ist.

Auf ihre Anfrage möchte ich Ihnen gerne wie folgt Antworten:
In Bezug auf die angesprochene Befürchtung, dass ein Schulgeld zu zahlen ist, kann ich Entwarnung geben. Im Gesetz wird nach §15 (1) im Rahmen der Ausbildung eine Vergütung gewährleistet: "Der Ausbildungsträger hat der Schülerin oder dem Schüler eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren." Demnach ist eine weitere Verschärfung der Personalsituation im Rettungsdienst nicht zu erwarten, da die Schulen und nicht die Betriebe die Träger der Ausbildung sind.

Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens hat im Übrigen auch die Gewerkschaft Verdi als positiv bewertet, dass "eine Ausbildungsvergütung zu zahlen [ist]" und das "kein Schulgeld mehr erhoben werden [darf]". Auch wurde von Seiten der Gewerkschafter die Anhebung auf europäische Standards, die bessere Verbindung von Theorie und Praxis sowie die Schaffung einer klareren Rechtssicherheit erst im Mai diesen Jahres ausdrücklich gelobt. (Siehe: Flugblatt der Gewerkschaft Verdi, einzusehen unter: http://gesundheit-soziales.verdi.de/berufe/notfallsanitaeter/++co++dca62180-1ce9-11e2-b038-52540059119e )

Die längst überfällige Angleichung der Anforderungen des Berufes an die heutige Zeit ist nun seit Ende März vollbracht. Daher bewerte ich das Notfallsanitätergesetz in seiner jetzigen Fassung als eine umfassende Modernisierung der Rettungsassistentenausbildung.

Ich hoffe, meine Einschätzung hat Ihnen geholfen und konnte Ihre Befürchtung entkräften.
Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing