(...) Was die Familienpolitiker unserer Fraktion nicht mittragen können ist, dass kindererziehende (Ex-)Ehefrauen zusammen mit kindererziehenden nichtehelichen Partnerinnen in einen Rang gestellt werden sollen. Das bedeutet, geschiedene kindererziehende Ehefrauen, die trotz der obigen Einschränkungen einen Unterhaltsanspruch haben, verlieren ihn bis zur Hälfte, wenn eine kindererziehende Partnerin folgt, ebenso Ehefrauen nach einer Ehe von langer Dauer. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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