(...) Dem Tierschutz kommt im Rahmen der Haltung von Zirkustieren eine besondere Bedeutung zu. (...) Ein Wildtierverbot würde jedoch einen Eingriff in die im Grundgesetz verankerten Grundrechte der Berufs- und Eigentumsfreiheit darstellen und wäre deshalb nur dann zulässig, wenn gleich wirksame, mildere Mittel erkennbar nicht zum Ziel führen. (...)
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