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Hubert Deittert
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Frage von Marco K. •

Frage an Hubert Deittert von Marco K. bezüglich Innere Sicherheit

Guten Tag sehr geehrter Herr Deittert,

in den vergangenen Wochen ist die Diskussion über die sogenannten Killerspiele leider aus meiner Sicht völlig ausgeufert. Es werden Gesetzvorlagen ausgearbeitet, die die Freiheit der Bürger auf´s Tiefste beschneiden.

Für mich als Konsument Anfang 30 ist es beschämend, wie die Entwürfe formuliert wurden. Laut den Formulierungen könnte ein Pc - Fußballspiel als Gewaltspiel deklariert werden, denn auch dort wird Schaden an dem Mitspieler verursacht um im Spiel erfolg zu erzielen.

Aus meiner Sicht können Spiele die 500.000 mal verkauft wurden nicht der Auslöser für Einzelstraftaten sein. Das ein Mensch der eine Gewalttat plant, sich solche Spiele zu nutze macht ist aus meiner Sicht nur logisch. Wird man allerdings Killerspiele verbieten, werden die Gewalttaten nicht sinken. Jemand der solche Agressionen in sich trägt wird dann eben andere Wege finden seine Tat vorzubereiten.

Viele Studien haben sogar bewiesen, dass solche Computerspiele ein Ventil sind, um Stress und Agressionen kontrolliert abzubauen. Nimmt man den Jugendlichen diese Möglichkeit, wo werden sie dann ihre Agressionen vielleicht unkontrolliert hin lenken?

Die vorligenden Gesetze sind so formuliert, dass die Spieleindustrie einen gewaltigen Einschnitt erleben wird, wenn die Gesetze wirklich verabschiedet werden. Hier stehen einige Arbeitsplätze auf dem Spiel.

Man kann die Jugend nicht schützen, wenn man Gesetze verabschiedet, die die Problematik der Jugendlichen gar nicht berücksichtigen. Jemand der plant Menschen zu verletzen oder sogar umzubringen, wird doch nicht davor zurückschrecken verbotene Spiele illegal z.B. aus dem Ausland zu beschaffen.

Sehr gern würde ich ihre Meinung zu diesem Thema erfahren.
Ich hoffe sehr, dass sie sich für ihre Wähler und ihre Interessen, für ihre Freiheit einsetzen und diese Gesetze nicht unterstüzen werden.

Mit freundlichen Grüßen

M. Kleinelanghorst

Portrait von Hubert Deittert
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kleinelanghorst,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail, die sich mit dem Konsum von gewaltverherrlichenden und gewaltverharmlosenden Computer- und Videospielen befasst.

Die aktuelle Diskussion über die sogenannten "Killerspiele" sollte nicht den Eindruck erwecken, die Politik sei prinzipiell gegen alle Formen von Computerspielen. Es kommt vielmehr auf den Inhalt an. Darüber hinaus handelt es sich bei Computerspielen um einen innovativen Wirtschaftsfaktor.

Gleichzeitig fühlen wir uns als CDU/CSU dem Schutz von Kindern- und Jugendlichen und deren ungestörter Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten besonders verpflichtet. Angesichts der rasanten Entwicklung der Neuen Medien, des zunehmenden Medienkonsums unter Jugendlichen, des möglichen Zugangs auch Gewaltdarstellungen und gewaltverharmlosenden Computerspielen sind Maßnahmen unumgänglich, um Gefährdungen des körperlichen, geistigen und seelischen Wohles junger Menschen zu begegnen. Vor allem die Eltern müssen aus meiner Sicht ihre Erziehungsverantwortung wahrnehmen und den Medienkonsum ihrer Kinder gewissenhaft kontrollieren.
Der Gesetzgeber hat bereits im Jahr 2003 entsprechende Gesetzesänderungen vorgenommen. Mit dem Jugendschutzgesetz des Bundes und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder soll insbesondere ein besserer Schutz von Kindern- und Jugendlichen bei der Nutzung Neuer Medien erreicht werden. Auch mit der Regelung der Altersfreigabe von Computerspielen im Jugendschutzgesetz wurde das Schutzniveau für Kinder und Jugendliche verbessert.

Im Strafgesetzbuch wird der erforderliche Schutz durch §131 StGB gewährleistet. Hiernach wird die Verbreitung von Schriften, wozu auch Bildträger und Datenspeicher gehören, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, die Grundlagen des Jugendmedienschutzes zu evaluieren. Dies geschieht im Hinblick auf die Wirksamkeit der regulierten Selbstkontrolle und die Alterskennzeichnung von Computerspielen.

Auch auf der Ebene der Europäischen Union werden Prüfungen durchgeführt mit dem Ziel einer europaweiten Regelung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gewaltverherrlichenden Computer- und Videospielen.

Mit freundlichem Gruß

Hubert Deittert, MdB