Portrait von Holger Ortel
Holger Ortel
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Holger Ortel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Rainer N. •

Frage an Holger Ortel von Rainer N. bezüglich Soziale Sicherung

Zu Deiner Antwort: Die Quelle mit der Übernahme für Schaeffler war:

http://www.antenne.de/nachrichten/wirtschaft/artikel/14743/SPD-zu-Staatshilfen-fuer-Schaeffler-bereit.html

Und die zweite Frage stand doch im Zusammenhang damit, das für "Reiche" durchaus angedacht wurde zu zahlen. Also formuiere ich den zweiten Teil etwas ausführlicher.

Bei der Festlegung von Regelsatz / Regelleistung auf EUR 345 monatlich wurde nicht das in § 28 SGB XII / Bundesratsdrucksache 206/04 festgelegte Verfahren angewandt.

Bei einer gesetzestreuen Umsetzung von § 28 SGB XII / Bundesrats-Drucksache 206/04 ergibt sich ein/e Regelsatz / Regelleistung in Höhe von deutlich über EUR 600 monatlich.

Berechnungen haben ergeben, dass das Referenz-Einkommen der unteren 20% der Einkommensbezieher folgerichtig einen Betrag bis zu 2499 DM im Monat hätte ergeben müssen. Stattdessen wurden Haushalte mit einem Nettoeinkommen von unter 1800 DM bei der Ermittlung der Regelsätze zugrundegelegt, die nur 9,39 % der erfassten Haushalte darstellen

Quelle (zur Fußnote 24):

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/RegelleistungenKinder.aspx

Also noch einmal mit Konkreten Zahlen - Es sollten 20%, sind aber nur 9,39 % der unteren Nettoeinkommen berücksichtigt worden. Durch deine Antwort ergibt sich die Frage -

Ist Dir diese Sachlage nicht bekannt?

Portrait von Holger Ortel
Antwort von
SPD

Lieber Rainer Niehaus,

Die „Sachlage“ ist zunächst mal EINE Meinung EINER Person. Viele Menschen haben viele Meinungen. Was in diesem Fall zählt, ist die Auffassung des Bundessozialgerichts, und dieses hält das Zustandekommen der Regelsätze sehr wohl für rechtmäßig.

Überlegen wir einmal, was die von dir offenbar geteilte Auffassung über den Regelsatz bedeuten würde: Eine vierköpfige Familie hätte dann einen Sozialgeld/AlgII-Anspruch von über 2400,- € zuzüglich Miete/Wohnkosten! Das entspräche einem NETTOeinkommen aus Arbeit von mindestens 3000 Euro. Klingt ja nett, aber wer soll es eigentlich bezahlen? Und vor allem: wer würde dann noch arbeiten gehen?

Damit wir uns nicht missverstehen: Mit Dir bin ich der Auffassung, dass der Regelsatz für Kinder neu geregelt werden muss. Ich bin froh, dass wir gegenüber der CDU/CSU zunächst eine Erhöhung auf 70% des Erwachsenensatzes durchsetzen können. In einem zweiten Schritt muss eine kindgerechte Bedarfsermittlung erfolgen. Dies ist in Arbeit.

Mit den besten Grüßen,
Holger Ortel