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Holger Ortel
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Frage von Volker C. W. •

Frage an Holger Ortel von Volker C. W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Ortel,

durch die exorbitant gestiegenden Spritpreise, im Verbund mit der hohen steuerlichen Benzin- Belastung, wird das Erreichen des Arbeitsplatzes zu einer sehr teuren Angelegenheit. Die Geltendmachung der vollen km- Pauschale wurde mit A 2007 gekappt und ist erst ab dem 20. km möglich. Diese Regelung erhöht zusätzlich die Kosten. Arbeitnehmer mit höherem Einkommen (oder Selbständige) fahren in der Regel einen Firmenwagen. Hierfür sind alle Kosten steuerlich voll wirksam. Solche Arbeitnehmer (Selbständige) haben zum höheren Einkommen auch noch einen zusätzlichen geldwerten Vorteil.
Die BT-Fraktion der Linken bringt im BT den Antrag ein: Rückkehr zur alten Pendlerpauschale. Nur die FDP, 1 SPD- Abgeordneter und 2 parteilose stimmen dafür, alle anderen dagegen, bzw. nehmen nicht teil. Sie, Herr Ortel, stimmen auch dagegen, betonen aber immer für die Wähler Ihres Wahlkreises immer nur das Beste zu wollen. Herr Ortel, erkennen Sie bitte, daß Ihre Glaubwürdigkeit immer fragwürdiger wird. Sie haben viele Wähler, wiederholt in diesem Jahr, durch Ihr Abstimmungsverhalten enttäuscht, zum Nachdenken gebracht und ein zukünftiges Wahl voting wird zu Ihren Ungunsten entschieden.
Können Sie mir bitte Ihr NEIN zur Rückkehr zur alten Pendlerpauschale mit Sachargumenten erklären (nicht partei-ideologisch).?

Mit freundlichen Grüssen
aus Delmenhorst
Volker C. Wohnig

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wohnig,

Ich glaube, dass die "alte" Entfernungspauschale, deren Wiedereinführung zur Zeit von vielen gefordert wird, im Grunde eine ziemlich ungerechte Sache war. Faktisch ist nur etwa 1/6 der Pendler tatsächlich in den Genuss der Pauschale gekommen. Die meisten lagen ohnehin unter dem Werbungskosten-Pauschbetrag. Wussten Sie außerdem, dass ein Drittel der Arbeitnehmer in Deutschland gar keine Einkommensteuer bezahlen, weil ihr Einkommen nämlich so gering ist, dass es sowieso unter dem allgemeinen Freibetrag liegt? Diesen Menschen, welche wohl am meisten unter den hohen Spritkosten leiden, nützt es überhaupt nichts, wenn sie ihre Fahrtkosten - rein theoretisch - von der Steuer absetzen können.

Wir warten zur Zeit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Entfernungspauschale ab, damit wir wissen, woran wir sind und welche Gesetzgebungsspielräume wir überhaupt haben. Dann werden wir die Sache regeln - und zwar auf eine Weise, die wesentlich passgenauer und gerechter ist als die alte Rechtslage.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Holger Ortel