Holger Anders
FDP
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Frage von Markus K. •

Frage an Holger Anders von Markus K. bezüglich Familie

Warum wird eine Lebensgemeinschaft mal als Ehe angesehen und mal nicht?

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kahnert,

da Ihrer Frage kein bestimmter Sachverhalt zugeordnet ist, möchte ich sie folgendermaßen beantworten:

Man unterscheidet drei Formen von Lebensgemeinschaften. Dies sind die einfache Lebensgemeinschaft, die eingetragene Lebensgemeinschaft und die Ehe. Für die Partner allein entspricht die gewählte Gemeinschaftsform der eigenen Lebenseinstellung. Rechtlich unterscheiden sich diese Formen aber entscheidend, z.B. in unterhaltsrechtlicher, erbrechtlicher und steuerlicher Sicht. In vielen Behörden wie der ArGe und dem Arbeitsamt wird rein auf den tatsächlichen Nutzen der Partner abgestellt. Auch wenn hier bei der "einfachen" Lebensgemeinschaft rechtlich gesehen keine Unterhaltsverpflichtung besteht, profitieren beide Teile von der Gemeinschaft in wirtschaftlicher Hinsicht und es werden beide Partnereinkünfte zur Bemessung herangezogen, das heißt sie wird als Ehe betrachtet.
Neben dem Schutz der Ehe durch das Grundgesetz, hat nunmehr auch die eingetragene Lebenspartnerschaft durch ein eigenes Gesetz eine Aufwertung erfahren. Beispielsweise in steuerlicher Hinsicht kann man meines Erachtens nur in diesen beiden Formen einen Vorteil daraus ziehen. Benachteiligt wäre somit die einfache Lebensgemeinschaft, da der Gesetzgeber die Ehe und nun auch die eingetragen Lebenspartnerschaft favorisiert.

Ich hoffe die Frage ist damit ausreichend beantwortet. Bei Bedarf stehe ich für konkrete Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Holger Anders