Antwort 24.06.2013 von Hildegard Jürgens SPD
(...) Der Eingabenausschuss ist wegen der Gewaltenteilung aber nicht befugt, gerichtliche Entscheidungen inhaltlich zu überprüfen ( http://www.hamburgische-buergerschaft.de/cms_de.php?templ=ein_sta.tpl&sub1=94&cont=228> &sub1=94&cont=228 ). (...)

