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Herta Däubler-Gmelin
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Frage von Henner K. •

Frage an Herta Däubler-Gmelin von Henner K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Däubler-Gmelin,

der Internationale Strafgerichtshof wurde nach den Erfahrungen von Jugoslawien und Uganda geschaffen, damit Täter auch dann nicht straffrei bleiben, wenn sie in ihren Heimatländern nicht verfolgt werden. Da ich weiß, dass Sie sich immer für die Etablierung des ICC eingesetzt haben, richte ich meine Frage(n) an Sie:
- Fallen Verbrechen, die von den beteiligten Konfliktparteien im "Gazakrieg" 2008/2009 begangen wurden, in die Zuständigkeit des ICC? Können also Mitglieder der Hamas oder der Israelischen Armee vom ICC für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden?
- Wer hat die Möglichkeit, eine Strafverfolgung in dieser Angelegenheit in Gang zu bringen? Ist es eine Art "Jedermannsrecht", so dass Jedermann Anzeige erstatten kann, oder ist die bestimmten Gruppen (Regierungen, Juristen, Betroffenen) vorbehalten?
- Wer entscheidet über die Aufnahme von Ermittlungen, die zu einem Verfahren vor dem ICC führen?
- denken Sie, dass Handlungen der Konfliktparteien auch in Deutschland zum Gegenstand von Strafverfolgung werden können?

In Erwartung Ihrer Antwort und mit Dank für Ihre Mühe,
Henner Kirchner

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Antwort von
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Die Beantwortung Ihrer Frage können Sie unter www.daeubler-gmelin.de einsehen.

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.