
(...) 1. Die Bürger haben selbstverständlich das Recht, aber nicht die Pflicht eine andere Meinung als die des Innenministers zu vertreten. Eine bestimmte Pflicht haben sie dabei aber schon: nämlich sich im Rahmen der demokratischen und legalen Möglichkeiten zu bewegen, wenn sie ihren Protest zum Ausdruck bringen. (...)