Antwort 13.09.2013 von Hermann Imhof CSU
(...) In Bayern sind grundsätzlich die Kommunen für die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots verantwortlich (in Ihrem Fall also das Jugendamt der Stadt Nürnberg). Diese Verpflichtung umfasst auch die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots in den Ferien. (...)

