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Frage von Andreas P. •

Frage an Hermann Imhof von Andreas P. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Imhoff,
in Bayern hat jeder Schüler ein Anrecht auf einen Klassenlehrer mit Staatsexamen, auch jeder Schüler mit einer Behinderung -mit einer einzigen Ausnahme: nur Schüler mit einer Geistigen Behinderung müssen sich ihren Klassenlehrer zusammen mit 2-3 anderen Klassen teilen, der zwischen diesen hin- und herspringt. Der übrige Unterricht wird durch Heilpädagogische Förderlehrer oder Fachlehrer erteilt. Auch diese leisten hoch engagierte Arbeit. Aber kein Mensch käme auf die Idee für die Grundschule zu fordern: Den überwiegenden Anteil des Unterrichts muss kein Grundschullehrer mit Staatsexamen erteilen. Das kann auch eine Förderlehrerin übernehmen und wir sparen uns das viele Geld für die teuren Grundschullehrerinnen.

Meine 1. Frage hierzu:
Warum wird also in Bayern lediglich Schülern mit einer Geistigen Behinderung der ausgebildete Sonderschullehrer mit Staatsexamen verweigert? Finden Sie diese Situation akzeptabel oder würde Ihre Partei etwas Effektives unternehmen, um eine grundsätzliche Änderung herbeizuführen. Eine erste konkrete Maßnahme könnte sein, die mit dem 2. Staatsexamen fertigen Lehrkräfte nicht auf 5-Jahres-Wartelisten zu setzen oder mit Angestelltenverträgen hinzuhalten, sondern sofort mit einer Planstelle zu übernehmen. Dann würden sich zudem wieder mehr junge Menschen entschließen, Sonderschullehrer zu werden.

2. Frage:
Würde sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass das Bayer. EUG (Erziehungs- und Unterrichtsgesetz) dahingehend geändert wird, dass endlich auch in Bayern echte Integrationsklassen eingerichtet werden dürfen oder kann durch deren Verweigerung weiterhin in Bayern gegen die durch die Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention zum Schutz der Menschenrechte für Menschen mit Behinderung verstoßen werden?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Penselin

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Sehr geehrter Herr Penselin,

bitte entschuldigen Sie, dass es mir erst jetzt möglich ist, auf Ihre Fragen vom 7.9. einzugehen. Wie Sie in Ihrer zweiten Mail schon richtig erwähnt haben, ist dieser lange Zeitraum auf den momentanen Wahlkampf zurückzuführen.
Ich bitte nochmals um Verständnis!

Zu 1. Klassenleitung durch einen Sonderschullehrer

An Förderschulen ist das Klassenleiterprinzip zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. An diesen kann ein Sonderschullehrer die Klassenleitung erforderlichenfalls auch von mehreren Klassen übernehmen (derzeit ein bis zwei Klassen). Die Klassenhöchststärke beträgt für Klassen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 12 Schüler. Die Führung der Klassen erfolgt in diesen Fällen aber immer zusammen mit sonderpädagogischen Unterrichtshilfen, wie beispielsweise dem Einsatz von heilpädagogischen Förderlehrern, die hervorragend ausgebildet sind und über eine entsprechende Staatsprüfung verfügen. Zusätzlich können bei Bedarf Pflegekräfte eingesetzt werden. Die pädagogische Gesamtverantwortung bleibt bei den Sonderschullehrkräften.

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Sonderschullehrern und heilpädagogischen Förderlehrern hat sich bewährt und hat viele pädagogische Vorteile, weil sich nicht nur eine sondern mehrere pädagogische Fachkräfte einen Schüler im Team betreuen können

Zu 2. Die Integration von Schülern mit Sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelschulen gelingt in Bayern besonders gut.

Das zeigt sich darin, dass die Förderschulbesuchsquote in Bayern mit 4,419 % deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 4,849 % liegt. Im Förderschwerpunkt "Lernen" hat Bayern mit 1,027 % mit Abstand die niedrigste Förderschulbesuchquote. Dieser Erfolg ist u. a. darauf zurückzuführen, dass im März 2003 mit einer Änderung des BayEUG neue Möglichkeiten integrativer und kooperativer Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelschulen geschaffen wurden.

In Bayern gehen wir nicht den Weg des entweder/oder, sondern versuchen, Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf nach Möglichkeit an den Regelschulen zu integrieren. Die sonderpädagogische Förderung ist deshalb bei uns Aufgabe aller Schulen. Die Einschulung von Kindern erfolgt in Bayern grundsätzlich an der Grundschule.

Die Möglichkeit zur Integration findet aber seine Grenze, dort wo Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf auch mit Hilfe des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes nicht mehr aktiv am Unterrichtsgeschehen teilnehmen können. In diesen Fällen ist die Förderschule, erfahrungsgemäß der bessere Ort, um dem besonderen Förderbedarf gerecht zu werden, wie auch die Erfahrungen vieler Eltern bestätigen.

Eine zwangsweise Beschulung aller Kinder mit Behinderung an der Regelschule halten wir deshalb für wenig zielführend. Viele Eltern von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf entscheiden sich inzwischen bewusst für die Förderschule obwohl ihr Kind die Regelschule besuchen könnte.

Mit besten Grüßen
Hermann Imhof