
(...) Zunächst möchte ich Sie allerdings darauf hinweisen, dass gegenwärtig etwa 70% der 620 Mitglieder des Deutschen Bundestages keine entgeltlichen Nebentätigkeiten ausüben. (...) Eine Transparenz auf Heller und Cent wird in vielen dieser Fälle jedoch auch die Rechte Dritter, beispielsweise der Miteigentümer eines Betriebes, der übrigen Familienangehörigen bei einem Familienunternehmen oder etwa der Mandantschaft eines Anwalts in einer Weise berühren, die eine entsprechende Nebentätigkeit praktisch unmöglich macht. (...)