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Hermann Gröhe
CDU
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Frage von Volkmar O. •

Verstößt die Coronaschutzverordnung des Landes NRW mit Testpflicht für Demonstranten gegen Artikel 8 des GG und ist dies eine zulässige Änderung des Demonstrationsrechtes im Sinn Artikel 79 (3) GG?

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-08-17_coronaschvo_ab_20.08.2021.pdf

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) Vom 17. August 2021

§ 4
Zugangsbeschränkungen, Testpflicht
(2) Liegt nach den Feststellungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales die 7-
Tage-Inzidenz der Neuinfektionen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt oder landesweit
an fünf Tagen hintereinander bei dem Wert von 35 oder darüber, dürfen in dem jeweiligen
Gebiet die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten nur noch von immunisierten
oder getesteten Personen in Anspruch genommen, besucht oder ausgeübt werden:

1. Veranstaltungen einschließlich Versammlungen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes
im öffentlichen Raum, ....

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ortlepp,

es ist mir ein besonderes Anliegen, Anfragen zu meiner Arbeit als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für Neuss, Dormagen, Grevenbroich und die Gemeinde Rommerskirchen sowie zu meiner Arbeit als stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Bereiche Arbeit und Soziales, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und als Beauftragter für Kirchen und Religionsgemeinschaften schnell und umfassend zu beantworten.

Deshalb biete ich Ihnen gerne an, mir eine E-Mail an hermann.groehe@bundestag.de zu senden oder einen Brief an mein Bundestagsbüro in Berlin (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) zu richten. Auf meiner Website www.hermann-groehe.de und in den Sozialen Netzwerken bei Facebook und Twitter können Sie sich zudem über meine politischen Standpunkte sowie aktuelle Entwicklungen im politischen Tagesgeschehen informieren.

Ein direkter Kontakt mit möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern ohne Umwege über Dritte ist mir sehr wichtig. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis dafür, dass ich Fragen, die mich über die Website „abgeordnetenwatch“ erreichen, seit Februar 2014 immer mit einem solchen Standardtext beantworte.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Gröhe

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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