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Herbert Behrens
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Frage von Nadine S. •

Frage an Herbert Behrens von Nadine S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Behrens.

Als Gewerkschaftsmitglied verfolge ich die Aktivitäten der Linken im Bereich Arbeitnehmerrechte und Mitbestimmung – so bin ich auch auf den Betriebsrat der Abgeordnetenmitarbeiter gestoßen:

Nachdem Kollegen in der Fraktion DIE LINKE im Bundestag 5 Jahre für eine gemeinsame Interessenvertretung gekämpft hatten, wurde Anfang Juli 2011 ein büroübergreifender Betriebsrat für die Abgeordnetenmitarbeiter gewählt. Zuvor hatte die eigens gegründete Abgeordnetengemeinschaft, der rund 40 der insgesamt 75 Linken-Abgeordneten (MdB) angehören, mit ver.di einen Tarifvertrag abgeschlossen. Laut ver.di-Bundesvorstandsmitglied Meerkamp „komme diese Beschäftigtengruppe erstmals in den Genuss der institutionalisierten Mitbestimmung. Ich hoffe, dass die Abgeordneten der anderen Bundestagsfraktionen dem Beispiel der Linken folgen“ (…).

Für die Partei DIE LINKE, die sich Arbeitnehmerrechte und Mitbestimmung auf die Fahnen geschrieben hat, müsste eine solche Interessenvertretung eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. So fordert die Fraktion DIE LINKE im Bundestag u.a. die „Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung: (…) Die Gründung von Betriebsräten in kleinen und mittelständischen Unternehmen wie in Filialbetrieben ist gesetzlich zu erleichtern. Mitbestimmungsfreie Zonen darf es nicht mehr geben.“

Doch leider sind längst nicht alle MdBs der Linksfraktion auch Mitglied der Arbeitgebergemeinschaft. Deshalb 3 Frage an Sie:

Welchen Stellenwert hat für Sie als Mitglied der Linken die betriebliche Mitbestimmung allgemein und der Betriebsrat der MdB-Beschäftigten ganz konkret?

Sind Sie selbst Mitglied der Abgeordnetengemeinschaft? Falls nein, aus welchen Gründen?

Wenn Sie in den nächsten Bundestag gewählt und Mitglied der Linksfraktion werden, treten Sie dann in die Arbeitgebergemeinschaft ein und ermöglichen damit die Wahl eines gemeinsamen Betriebsrates der MdB-Mitarbeiter? (Antwort bitte mit Begründung)

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schulze

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Antwort von
DIE LINKE

Welchen Stellenwert hat für Sie als Mitglied der Linken die betriebliche Mitbestimmung allgemein und der Betriebsrat der MdB-Beschäftigten ganz konkret?

Der Betrieb darf keine demokratiefreie Zone sein. In diesem Sinne habe ich mich in meiner zwanzigjährigen Tätigkeit in der Produktion für eine aktive Betriebsratsarbeit eingesetzt. Aber die Rechte eines Betriebsrates sind eingeschränkt. Gewerkschaftliche Vertrauensleutearbeit ist für eine gute Betriebsratsarbeit unerlässlich. Darum habe ich auch später in meiner Arbeit als Gewerkschaftssekretär in den Betrieben bemüht. Betriebliche Interessenvertretung ist in jedem Betrieb möglich, in dem mehr als fünf ständig Beschäftigte arbeiten, von denen mindestens drei wählbar sind (§ 1 BetrVG). Fast jedes Abgeordnetenbüro hat diese Zahl der Beschäftigten. Darum war es immer möglich, in jedem Abgeordnetenbüro einen Betriebsrat zu wählen. Die Linksfraktion hat sich entschieden, einen Tarifvertrag mit ver.di abzuschließen, um für eine Abgeordnetengemeinschaft einen gemeinsamen Betriebsrat gründen zu können. Das führt konkret dazu, dass die Mitbestimmungsrechte insofern erweitert werden können, als dass die Angleichung der Arbeitsverhältnisse in den verschiedenen Büros verhandelt werden kann. Theoretisch wäre das auch möglich, wenn sich die Betriebsräte in den einzelnen MdB-Büros zusammen arbeiteten. Strukturierter geht es aber in einer gemeinsamen Interessenvertretung. Keine andere Fraktion im Bundestag sind diesen Weg gegangen. Einige fordern zwar die Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung in ihren Wahlprogrammen, aber …

Sind Sie selbst Mitglied der Abgeordnetengemeinschaft? Falls nein, aus welchen Gründen?

Ich bin seit der Gründung der Abgeordnetengemeinschaft dort Mitglied.

Wenn Sie in den nächsten Bundestag gewählt und Mitglied der Linksfraktion werden, treten Sie dann in die Arbeitgebergemeinschaft ein und ermöglichen damit die Wahl eines gemeinsamen Betriebsrates der MdB-Mitarbeiter? (Antwort bitte mit Begründung)

In der nächsten Legislaturperiode würde ich als Abgeordneter wieder einer Abgeordnetengemeinschaft beitreten. Dann muss aber nach den Erfahrungen, die wir jetzt gemacht haben, die Frage der Finanzierung der Betriebsratsarbeit in der Weise gelöst werden, dass die Kosten der Betriebsratsarbeit (Literatur, Seminare, Freistellungen von der Arbeit usw.) von der Bundestagsverwaltung übernommen werden. Der Ältestenrat des Bundestages hat von unserer Fraktion eine entsprechende Aufforderung bekommen, lösen wollte er die Frage bislang nicht.