Henning von Storch
CDU
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Frage von Michael P. •

Frage an Henning von Storch von Michael P. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Dr. von Storch,

- die Familienkapelle und Erbbegräbnisstätte des u. a. Mecklenburgers ist heute ein Unterstellraum (siehe: http://www.gutshaeuser.de/gutshaeuser_d/dolgen.html ) ; der Sohn des Ministers war übrigens mit einer geb. v. Storch verheiratet, wie Sie vielleicht wissen werden. Das Gutshaus ist heute eine Datscha eines Wessis, weil wir, die Nachfahren, es nicht bekommen sollten.

Was empfinden Sie dabei ? - Es gab kein Rückgabeverbot an redliche Heimatvertriebene !

Warum hat Ihre CDU für diese ehrlosen Zustände nachweislich gesorgt, Herr Dr. von Storch ?

MfG
M. Pfeiffer
Enkel des Leopold v. Plessen +2.5.45 Dolgen

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Engelke Leopold Freiherr von Plessen:
geb. Raden 21.1.1769 +Schwerin 25.4.1837
immatr. Rostock (1785) und Göttingen (1789),
Kriegs- und Domänenkammer Berlin (1790),
Auditor beim Kammerkollegium Schwerin (1793),
Mecklenbg. Kammerherr (1796), Mecklenbg. Gesandter auf dem Reichstag in Regensburg (1802-1806), Wirkl. Geh. Rat, 3. Minister und Direktor des Kabinetts (1807), 2. Minister (1808), Mecklenburger Gesandter auf dem Wiener Kongress (1814), Mecklenburger Gesandter und bevollm. Minister auf dem Bundestag (1815), nahm an der den Ministerialkonferenzen (1819) und an der Wiener Konferenz (1819/20) teil; Dr. jur. h. c. (Rostock 1819), Mecklenburger Ministerpräsident (1836), Inhaber des Großkreuzes vom Österr. Leopolds-Orden und Roten Adler-Orden.

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

Ihre Anfrage betreffend "Rückgabeverbot an redliche Heimatvertriebene" beantworte ich gerne wie folgt:

Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands hat der Bundestag gesetzliche Regelungen für die teilweise Nichtrückgabe von in kommunistischer Zeit enteigneten Vermögenswerten beschlossen. Dies betrifft insbesondere die Enteignungen vor 1949. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war maßgeblich daran beteiligt. Die Gesetzgebung hierzu hat das Bundesverfassungsgericht für rechtsstaatlich erklärt.

Meine persönliche Meinung: Ich empfinde es als Unrecht, dass die Bundesrepublik, die aus dem Volkseigentum in Bundeseigentum übergegangenen Vermögenswerte, die aus kommunistischer Enteignung stammen, über die Treuhandanstalt bzw. ihre Nachfolger "privatisiert" und meistbietend veräußert.

Ich erinnere daran, dass alle früheren Bundesregierungen vor 1990 den Opfern kommunistischer Enteignung die Rückgabe ihrer Vermögenswerte im Falle der Wiedervereinigung versprochen haben.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Henning von Storch