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Helga Trüpel
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Frage von Roland K. •

Frage an Helga Trüpel von Roland K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr.Trüpel,

die Aufgabe der Medien besteht ja bekanntlich darin, eine ausgewogene, neutrale Berichterstattung zu betreiben. Jetzt wurde ja von offizieller Seite, von Programmbeirat und Presserat, deutliche Kritik an den Berichten zur Ukraine/Russland-Krise geäußert. Es wurde festgestellt, dass die Beiträge einseitig gegen Russland gerichtet waren.

Und diejenigen, die nun zu Recht kritisiert wurden reagieren beleidigt, wie es gerne kleine Kinder tun.

Das können sie sich nämlich leisten, weil die Beitragszahlungen ungehindert weiterfließen. Wenn ich einen Vertrag abschließe, dann bringt mir dies normalerweise Rechte und Pflichten ein. Ich kann aber hier nicht erkennen, worin meine Rechte bestehen sollen. Denn wenn ich eine solche Arbeitsweise aus gutem Grund ablehnen muss, dann ist doch die Frage berechtigt, warum ich gezwungen bin dafür zu zahlen?

Wie wäre es mit einem Sonderkündigungsrecht für die "Kunden" oder zumindest die Möglichkeit, die Beiträge kürzen zu können?

Die jetzige Regelung begünstigt die Rundfunkanstalten in extremer Weise und kann doch so nicht bestehen bleiben. Was werden Sie also verändern?

Mit freundlichen Grüßen

Roland Kuntz,
Saarbrücken

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kuntz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben den Verfassungsauftrag einer Grundversorgung der Bevölkerung mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Wie Sie sicherlich wissen, liegt in diesem Zusammenhang die Hoheit der öffentlich-rechtlichen Medien bei den Bundesländern. So werden auch die von Ihnen angesprochenen Rundfunkgebühren über den Rundfunkstaatsvertrag geregelt und nicht vom Europäischen Parlament, das hier keine Kompetenzen hat.

Der von Ihnen erwähnte Programmbeirat der ARD ist ein föderal zusammengesetztes Aufsichtsgremium, das sich kritisch mit dem Gesamtprogramm des Ersten befasst und die Zuschauerinteressen bündelt. Die Arbeit des Programmbeirats trägt wesentlich dazu bei, dass die mediale Vielfalt erhalten bleibt und Prozesse der Selbstkritik angestoßen werden können, wie sie es ja in ihrer Frage zur Ukraine/Russland-Berichterstattung beschreiben. Im Unterschied zu privaten Sendern gibt es bei der ARD eine offensichtlich funktionierende Selbstkontrolle, welche die Qualität des Angebots sichert und differenzierte Debatten über Programmablauf und -struktur ermöglicht.

Ich persönlich glaube nicht, dass es eine gute Idee wäre, dass die Haushaltsabgabe kündbar sein sollte, wenn Zuschauer mit etwaiger Berichterstattung nicht einverstanden sind, weil damit der verfassungsrechtliche Funktionsauftrag des öffentlichen Rundfunks konterkariert würde: Zur gesellschaftlichen Integration beizutragen, ein Forum für alle Stimmen der Gesellschaft zu sein, auch solche Formate von gesellschaftlichem Interesse anzubieten, die unter rein ökonomischen Gesichtspunkten nicht angeboten würden und Qualitätsstandards im Sinne einer Vorbildfunktion zu setzen.

Natürlich brauchen wir weiterhin einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Nur der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen Information- und Bildungsauftrag und eine garantiert staats- und werbeunabhängige Finanzierung. Deshalb ist er als ein Teil der 4. Gewalt unverzichtbar. Über die Einschätzung des ARD Programmbeirates zur Ukraine/Russland-Berichterstattung kann man sicherlich geteilter Meinung sein. Meine Wahrnehmung ist, dass die russische Position durchaus abgebildet wird, zum Beispiel in Talkshows, in denen russische Journalisten oder russische Botschaftsvertreter zu Wort kommen.

Mit freundlichen Grüßen,

Helga Trüpel