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Helga Kühn-Mengel
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Frage von Hans S. •

Frage an Helga Kühn-Mengel von Hans S. bezüglich Soziale Sicherung

Liebe Frau Kühn - Mengel,
die Diätenerhöhung verteidigten Sie u. a. im KSTA mit der These, dass jeder Sparkassendirektor mehr als Sie verdienen würde. In Ihrem früheren Jusoleben vertraten Sie vehement die Ansicht, diese Leute seien überbezahlt.
Fühlen Sie sich nicht auch mehr als überbezahlt, wenn Sie Ihre bisherigen Leistungen für Ihren Wahlkreis betrachten?
Fühlen Sie sich nicht überbezahlt, besonders als Vorsitzende der AWO, wenn der Rentner in 2007 ein halbes Prozent = maximal 10 Euro brutto Rentenerhöhung erhält?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Szymanski,

über das Einkommen der Abgeordneten wird immer wieder öffentlich diskutiert. Das finde ich gut. Transparenz hat noch niemandem geschadet und wer ein öffentliches Amt wahrnimmt, muss sich Fragen zum Beispiel nach seinem Einkommen gefallen lassen. Gerne antworte ich Ihnen daher und schreibe Ihnen meine Meinung zur Höhe der Abgeordnetenentschädigung, den Diäten.

Der historische Gesetzgeber hat die Entscheidung getroffen, als Bezugsgröße für die Entschä­digung von Abgeordneten die Besoldungsgruppe B6 festzusetzen. Dies entspricht der Ver­gütung der Bürgermeister kleinerer Städte und Gemeinden mit 50 bis 100.000 Einwohnern, _in Nordrhein-Westfalen: der Vergütung der Bürgermeis­ter mit Kommunen von 40 bis 60.000 Ein­wohnern!_

Nicht das Durchschnittseinkommen eines Rechtsanwaltes, eines Architekten, das Einkommen eines Lehrers oder eines Handwerkers, sondern das Einkommen eines im öffentlichen Dienst tätigen, leitenden Beamten ist Richtschnur der Vergütung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Dieses Ziel ist infolge der Nullrunden der letzten Jahre zunehmend verfehlt worden.

Die beschlossene Verbesserung der Abgeordnetenbezüge stellt – be­zogen auf einen Zeitraum von sechs bzw. sieben Jahren – eine lineare Einkommensverbesse­rung von ca. 1,5 % pro Jahr dar und _verzichtet_ endgültig auf die Gleichstellung der Einkom­menssituation der Abgeordneten mit der der Bürgermeister, da die jährliche Sonderzuwendung aus dem Vergütungsbereich ausgespart wird. Dies folgt rein rechtstechnisch daraus, dass an die Stelle der "Jahresbezüge" nunmehr auf die "monatlichen Bezüge" eines Bürgermeisters abgehoben wird.

Zu den Versorgungsansprüchen sei bezüglich der Rechtslage in Nordrhein-Westfa­len Folgendes angemerkt:

Der als Vergleichsgruppe angesprochene Bürgermeister erhält selbstverständlich nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst – und zwar vom ersten Tage an – Ver­sorgungsansprüche, sofern er:

a) eine mindestens achtjährige Ruhegehaltsfähige Dienstzeit abgeleistet und das 45. Lebens­jahr vollendet hat

oder

b) als Beamter _auf Zeit_ eine Gesamtdienstzeit von acht Jahren erreicht hat

oder aber

c) insgesamt eine Ruhegehaltsfähige Dienstzeit von achtzehn Jahren im Sinne des § 6 Beam­tenversorgungsgesetz erreicht hat (vgl. § 195 LBG NW).

Wie hoch diese Ansprüche in Euro und Cent konkret sind, hängt von den anrech­nungs­fähigen Vordienstzeiten ab.

Derjenige, der beispielsweise eine Beamtenlaufbahn durchlaufen hat, als Inspek­tor/Ober­inspektor, Amtmann etc. sich zum Bürgermeister hoch gearbeitet hat, als Quereinsteiger aus der Justiz in die Verwaltung wechselt oder Vordienstzeiten als Lehrer hat, kann demgemäß bereits mit Erreichen dieser Mindestfristen auf eine Pension zurückblicken, von welcher Abge­ordnete nach acht oder zwölf Jahren nur träumen können; allerdings mit einem kleinen Unter­schied: Diese Pension beginnt mit dem ersten Tag nach dem Ausscheiden aus dem öffent­lichen Dienst und ist nicht von anderweitigen Kriterien abhängig (z. B. dem Erreichen des 65. Lebensjahres); ihre Höchstgrenze ist 71,75 % (§ 66 Abs. 2 Beamtenversorgungsgesetz).

Es besteht die Hoffnung, dass wenn in Zukunft die Abgeordnetenentschädigung dauerhaft den Vergütungen der Bürgermeister von Städten und von Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern und der Bundesrichter folgt, die für die parlamentarische Demokratie notwendige Akzeptanz für die konkrete Höhe der Entschädigung der Abgeordneten allmählich wächst und deutlich wird, dass die Gesetze des Bundestages zur Entschädigung der Abgeordneten nicht als „Selbstbedienung“ beschrieben werden können.

Über das Thema Diäten und Altersvorsorge machen sich zu Recht viele Menschen Gedanken. Ich habe Ihnen daher gerne meine Meinung dazu dargelegt. Ich würde mich freuen, wenn Sie die Informationen überzeugt haben und Sie Verständnis für die von uns getroffene Entscheidung hätten.

Mit freundlichem Grüßen

Helga Kühn-Mengel, MdB