
(...) Nicht volljährige Jugendliche würden ja sonst über die Zusammensetzung eines Gesetzgebungsorgans mitentscheiden, obwohl sie selber noch nicht in vollem Umfang die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit haben. Für Jugendliche gibt es ja zum Beispiel das Jugendstrafrecht weil sie mit ihrer ganzen Persönlichkeit noch nicht ausgereift sind und im Falle einer Straftat nicht in erster Linie bestraft sonder durch entsprechende erzieherische Maßnahmen auf das weitere Leben vorbereitet werden sollen. Dies gilt aber auch für viele weitere Bereiche. (...)