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Frage von Christoph M. •

Frage an Heinz Riesenhuber von Christoph M. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Riesenhuber,

als Wahlberechtigter in dem Wahlkreis in dem Sie kandidieren, möchte ich Ihnen Fragen zu einem für meine Stimmenabgabe entscheidenden Thema stellen: Die Situation von durch Trennung/Scheidung von ihren Kindern getrenntlebenden Elternteilen.
Anläßlich der Geburt meines unehelichen Kindes und der sich abzeichnenden Trennung von der Kindesmutter war ich fassungslos über die rechtliche Situation in diesem Land.
Schlimm genug, daß Vätern unehelicher Kinder nicht grundsätzlich ebenfalls das Sorgerecht zugesprochen wird. Dies allein halte ich schon für verfassungswidrig da geschlechtsspezifisch diskriminierend. Diese Auffassung vertritt das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 29.1.2003 nicht, macht allerdings dem Gesetzgeber zur Auflage die im o.g. Urteil genannten Annahmen der Realität anzupassen.
Hier nun meine erste Fragen: Inwieweit haben Sie sich mit diesem Thema im Sinne der Aufforderung des Verfassungsgerichts beschäftigt (werden Sie sich damit beschäftigen)? Wie ist Ihr Standpunkt zu der Frage der grundsätzlichen gemeinsamen Sorge für beide Elternteile eines Kindes?

Wesentlich schlimmer als die oben beschriebene Diskriminierung von Männern ist, daß eine Mutter eines unehelichen Kindes (und bei den meisten strittigen Scheidungen auch im Falle eines ehelichen Kindes) den Umgang zwischen Vater und Kind unterbinden kann, ohne irgendwelche Gründe angeben oder gar rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Dies führt regelmäßig zu Verurteilungen der Bundesrepublik durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Meine Fragen: Was haben Sie getan (werden sie tun), um dieser Form des Kindesmißbrauchs entsprechend den Kinderschutzkonventionen der UN entgegenzutreten? Wäre das generelle gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile in Ihren Augen ein Mittel den zurzeit weitverbreiteten Kindesmißbrauch durch sogenannten Kindesentzug einzuschränken?

Abschließende Frage: Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen den oben beschriebenen Benachteiligungen von Vätern mit allen ihren Folgen und der in Deutschland weiter sinkenden Geburtenrate?

Vielen Dank für eine Antwort
Mit freundlichen Grüßen

Christoph Maass

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Maass,

besten Dank für Ihre Anfrage, in denen Sie als betroffener Vater die Themen Sorgerecht, Umgangsrecht und die sinkende Geburtenrate ansprechen.

Die CDU setzt sich für eine umfassende Stärkung von Familien ein. Doch wir brauchen optimale Lösungen für alle Familienmitglieder auch für den Fall, dass die Familie auseinanderbricht - wobei das Wohl des Kindes dabei höchste Priorität besitzen muss.

1. Sorgerecht

Am 31. Dezember 2003 ist das „Gesetz zur Umsetzung familienrechtlicher Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“ in Kraft getreten. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 29. Januar 2003 (GZ: 1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01) dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2003 eine Übergangsregelung für Eltern zu schaffen, die mit ihrem nichtehelichen Kind zusammengelebt, sich aber noch vor Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt haben. Der Bundestag hat daraufhin die vom Bundesverfassungsgericht monierte Gesetzeslücke durch eine Übergangsregelung geschlossen. Der nicht-sorgeberechtigte Vater, der sich vor dem 1. Juli 1998 getrennt hat und mit seinem Kind ein Familienleben im Sinne einer tatsächlichen gemeinsamen elterlichen Sorge geführt hat, ohne dies jedoch durch Sorgeerklärungen rechtlich absichern zu können, kann jetzt die Sorgeerklärung der verweigernden Mutter beim Familiengericht ersetzen lassen, wenn dies dem Kindeswohl dient.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Übrigen die geltende gesetzliche Regelung zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern für verfassungskonform erklärt. Es hatte jedoch zugleich festgestellt, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob die gesetzlichen Annahmen auch vor der Wirklichkeit Bestand haben. In diesem Sinne hat die Justizministerkonferenz im Juni 2004 das Bundesjustizministerium gebeten zu prüfen, ob es notwendig sei, für nicht miteinander verheiratete Eltern, die sich nach dem 1. Juli 1998 getrennt haben, ein gerichtlich begründetes gemeinsames Sorgerecht zu schaffen, wenn sie längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind gelebt haben und es dem Kindeswohl dient. Die CDU/CSU-Bundestagfraktion schließt sich dieser Forderung an und wird sicherstellen, dass eine solche Überprüfung ergebnisoffen und zeitnah nach der Bundestagwahl durchgeführt wird.

2. Umgangsrecht

Wir haben im Jahr 2004 mit dem Gesetz „zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes“ die Rechtsposition des leiblichen Vaters gestärkt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilt jedoch die Kritik an der praktischen Durchsetzbarkeit des bestehenden Umgangsrechts. Dass hier Schwierigkeiten und Defizite bestehen, wurde auch durch die Untersuchung von Professor Proksch bestätigt. Wir werden daher im Rahmen der anstehenden Neuordnung des familiengerichtlichen Verfahrens die Probleme bei der Umsetzung des Umgangsrechts sowie die Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung, zur etwaigen Einführung eines „Umgangspflegers“ und zu Anderungen im Vollstreckungsrecht überprüfen. Dabei wird das entscheidende Kriterium stets das Wohl der betroffenen Kinder sein.

3. Sinkende Geburtenrate

Die sinkende Geburtenrate in Deutschland hat eine Vielzahl von Gründen, die die wir angehen müssen, um Männern und Frauen die Entscheidung für ein Kind leichter zu machen.

Das Familienrecht muss optimiert werden, auch im Sinne der Väter, wie breits beschrieben.
Zudem werden wir Familien mit Kindern finanziell deutlich besser stellen als bisher. Deshalb werden wir ab 1. Januar 2007 einen einheitlichen Grundfreibetrag von 8.000 Euro bei der Einkommensteuer und einen Kinderbonus von 50 Euro für jedes nach dem 1. Januar 2007 neugeborene Kind in der Rente einführen.

Ganz besonders brauchen wir die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, daher deutlich mehr Betreuungsmöglichkeiten und mehr berufliche und materielle Sicherheit für junge Frauen.

Die unionsgeführten Bundesländer werden alles daran setzen, das Angebot an flexiblen Betreuungsangeboten zu erweitern, insbesondere für Kleinkinder und in der vorschulischen Phase. Durch eine solide Finanzpolitik werden wir die Finanzbasis der Länder und Kommunen wieder so sichern, dass sie ihre Familieninfrastruktur ausbauen können.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist zugleich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hier muss die Wirtschaft mitziehen. Es lässt sich eine Vielzahl von Vereinbarkeitsmöglichkeiten denken, von der Unterstützung durch Tagesmütter bei Krankheit bis hin zu betrieblichen Kindergärten. Das gilt nicht nur für Großunternehmen, sondern auch für kleine und mittlere Betriebe, wo sich zeigt, dass gemeinsame Einrichtungen das leisten, was ein Betrieb allein nicht kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Heinz Riesenhuber